(26-05-2024, 23:40)Ekkard schrieb:(26-05-2024, 23:33)Sinai schrieb: Bekanntlich gilt die UnschuldsvermutungNein, das ist unnötig, weil das Urteil kein anderes sein kann!
Und da musst du schon das jeweilige Urteil abwarten
Warum?
Woher willst Du denn jetzt schon wissen, dass nur dein ablehnendes Urteil das einzig mögliche ist, das sein kann ?
Weil nicht kann was nicht sein darf
Und was nicht sein darf ist eine Sollensanforderung
Und eine solche hat in der angeblich "werturteilsfreien Wissenschaft" keinen Platz - womit sich die Katze in den Schwanz beisst
