03-05-2007, 22:17
Hallo Moski,
die Auskuenfte der "Welt" sind echt zu gering, um das zu erkennen:
Parallel neu-saekular gibt es doch diese vielen Filme, mit deren "Logik", dass ein Maedchen z.B.vom Onkel oder Vater unstatthaft "angefasst" wurde, entlief zu hause - und wird sodann Bahnhofshure, als ob sie das nun "musste", oder jemand erlebte eine Gewalttat als wirkliches Unrecht, kuemmert sich alsdann ueberhaupt nicht mehr um die Rechts-Institution und geht als "Rambo" zur ganz unbemessenen "Vergeltung" los, gleich alles mitkillend, was ihn am Taeter-Richten hindern wollte. Der ilanz nach fing es an mit eines Anderen Unrecht, aber setzte sich fort in objektiv nun selbst vollbrachtem Unrecht.
Der juristisch-rabbinischen Auffassung nach ist es nun jedermann selber, der fuer das, was er objektiv tut, auch selber Verantwortung hat. Also jener erste Gewalttaeter, den der Rambo sich greifen will, tat objektiv Unrecht und "gehoert vor den Kadi", was in guten Detektiv-Filmen auch gegen jeden persoenlichen Zorn aufrechterhalten wird. Der erste Uebeltaeter hat auch keineswegs "seine Strafe" dadurch "weg", dass der Rambo ihn schliesslich "erwischte", nichtmal wenn dem ein Todesurteil erteilt worden waere - ein solches waere nicht durch private Hand vollstreckbar. Der Rambo als erstmal-nur-das-Mit-Opfer ist kein gelassen beurteilender Gerichtshof, und die Jurisdiktion (der Richter) ist generell nie der Vollstrecker, das gilt in fast allen Rechts-Gebilden, z.B.im Rabbinischen Gericht mussten evtl.die Zeugen selbst auch das Vollstrecken uebernehmen, aber ohne dass es zu Quuaelereien oder Entwuerdigungen des Delinquenten kommen darf, "abgezirkelt genau" nicht weiter als das Faktum der verhaengten Strafe.
Korrekterweise duerfte auch kein Opfer dabei mitwirken, einen Taeter zu stellen.
Also dann hoert auch schon die Opfer-Rolle auf, juristisch etwas zu werten. Geht so jemand nun selbst hin und bricht ein Gesetz entschuldet es diesen niemals, ob er zuvor Opfer war.
Es ist halt so, aus meiner Islam-Kenntnis heraus, dass "Sharia" kein einheitlicher Inhalt ist, wenn Gerichtshoefe sich so nennen. Es gibt welche mit einer kompletten Rechtstradition, deren Wurzeln bis in den Freundeskreis im Frueh-Islam mit wirklich sorgfaeltigen Rechtsgelehrten und umfangreichen Kommentaren aus allen 15 Jahrhunderten arbeiten. Da sind es bereits sunnitisch 4 und shiitisch 2 grosse Linien.
Dazu kommen die voellig unpassende "fundamentalisch" genannten neueren Do-it-yourself-Gerichtshoefe, deren einige nun aber auch bald auf 200 Jahre mildernde Kommentare zurueckgreifen koennen, mildernd ein gesagtes Gesetz durch ein anderes, das auch gesagt wurde und man muss nun daraus eine Moeglichkeit erarbeiten, nicht vorschnell Fakten zu setzen, die das andere Gesetz gebrochen haetten, denn das ist genauso heilig.
Ganz neue Rechthaber wuerden z.B.einen Gerichtshof erstellen, dann in einen Qur'an reingucken und sozusagen "ab-arbeiten", was sie zu erst als geschrieben vermerken, dieses schon "Sharia" nennen, weil sie was tun, was da anscheinend geboten ist - dann erst wuerden sie beim Weiterlesen auf das andere, auch Gebotene, stossen, und dann ein Problem haben. Wenn sie zuerst zu drastisch vollstreckten, ist das nun verpulvert und nicht wieder zu beheben (etwas wie Todesstrafen und Amputationen).
Kurz gesagt: Es gibt kein Copyright dafuer, welche Gerichtshoefe sich Sharia-Hoefe nennen duerfen. Daher genuegt die Mitteilung, etwas sei von einem solchen Hof geurteilt und dann vollstreckt worden, nicht, um zu wissen, aus welchem Grund dieser schlimme Vater zwar wohl zutreffend eine schwere Verurteilung tragen musste, aberr die Geschaedigten auch noch fuer etwas bestraft wurden.
Rein hypothetisch - aber nur mal so fiktiv durchdacht - eine Gericht kann einen Gedanken schriftlich vorliegen gehabt haben, dass Ehebruch soundsoviel Schlaege "haben muesse" falls nicht den Tod. Da ein Vater nicht der Gatte seiner Toechter ist, hat nicht nur er seine Ehe ausserdem gebrochen, die mit ihrer Mutter, sondern rein vom Faktum her machte er die armen Maedchen ausserdem tatsaechlich zu Ehebrecherinnen der Ehe ihrer Mutter und ihres Vaters - also das nur so hypothetisch vermutend.
Da spielt es keine Rolle, ob die dafuer koennen oder gezwungen waren oder was auch immer, also es stand da eventuell nichts ueber "das passive Ehebrechen aller Opfer von verheirateten Vergewaltigern ueberhaupt" - wenn die Rechtsgrundlagen dieses Gerichtshofs vor Ort eben nicht reichhaltiger waren.
Des Richters Spielraum ist immer begrenzt von dem vorliegenden Rechtsprech-Material. Jurisdiktion (Rechtsprechen) ist dessen Job, aber nicht ueberall ist das auch eine Legislative (Gesetz zu erstellen und zu erweitern).
Dieses waere also noch nicht auf solche Situationen vorbereitet gewesen, weil sich niemand solche schlimmen Vaeter hat vorstellen koennen, als man es schrieb und verabschiedete, und bot dem Gericht also nur noch eine einzige mildernde Moeglichkeit, hinzuzufuegen:
"80 Schlaege - ja, aber so milde wie moeglich, nur soweit, dass es das Faktum erfuellt hat."
Das ist also kein Problem des Islam, sondern ein Problem des noachitischen Gerichtes, seit Menschen Codices und Gesetzesbuecher benutzen. Man muss sie dauernd nachbessern um Faelle, die bis zu diesem Stand noch nicht vorgesehen waren.
mfG WiT :)
die Auskuenfte der "Welt" sind echt zu gering, um das zu erkennen:
Zitat:auf Basis welchen religiösen Grundsatzes Opfer einer Straftat belangt werdenParallel dazu auf rabbinisch ueberdacht wuerde ich bei aehnlich juristischen Religionsgerichten da ansetzen, zu schauen, was fuer Folgerungen langjaehrig Opfer gewesene daraus gezogen haben, und ob das im Rahmen der Lehre genuegte.
Parallel neu-saekular gibt es doch diese vielen Filme, mit deren "Logik", dass ein Maedchen z.B.vom Onkel oder Vater unstatthaft "angefasst" wurde, entlief zu hause - und wird sodann Bahnhofshure, als ob sie das nun "musste", oder jemand erlebte eine Gewalttat als wirkliches Unrecht, kuemmert sich alsdann ueberhaupt nicht mehr um die Rechts-Institution und geht als "Rambo" zur ganz unbemessenen "Vergeltung" los, gleich alles mitkillend, was ihn am Taeter-Richten hindern wollte. Der ilanz nach fing es an mit eines Anderen Unrecht, aber setzte sich fort in objektiv nun selbst vollbrachtem Unrecht.
Der juristisch-rabbinischen Auffassung nach ist es nun jedermann selber, der fuer das, was er objektiv tut, auch selber Verantwortung hat. Also jener erste Gewalttaeter, den der Rambo sich greifen will, tat objektiv Unrecht und "gehoert vor den Kadi", was in guten Detektiv-Filmen auch gegen jeden persoenlichen Zorn aufrechterhalten wird. Der erste Uebeltaeter hat auch keineswegs "seine Strafe" dadurch "weg", dass der Rambo ihn schliesslich "erwischte", nichtmal wenn dem ein Todesurteil erteilt worden waere - ein solches waere nicht durch private Hand vollstreckbar. Der Rambo als erstmal-nur-das-Mit-Opfer ist kein gelassen beurteilender Gerichtshof, und die Jurisdiktion (der Richter) ist generell nie der Vollstrecker, das gilt in fast allen Rechts-Gebilden, z.B.im Rabbinischen Gericht mussten evtl.die Zeugen selbst auch das Vollstrecken uebernehmen, aber ohne dass es zu Quuaelereien oder Entwuerdigungen des Delinquenten kommen darf, "abgezirkelt genau" nicht weiter als das Faktum der verhaengten Strafe.
Korrekterweise duerfte auch kein Opfer dabei mitwirken, einen Taeter zu stellen.
Also dann hoert auch schon die Opfer-Rolle auf, juristisch etwas zu werten. Geht so jemand nun selbst hin und bricht ein Gesetz entschuldet es diesen niemals, ob er zuvor Opfer war.
Es ist halt so, aus meiner Islam-Kenntnis heraus, dass "Sharia" kein einheitlicher Inhalt ist, wenn Gerichtshoefe sich so nennen. Es gibt welche mit einer kompletten Rechtstradition, deren Wurzeln bis in den Freundeskreis im Frueh-Islam mit wirklich sorgfaeltigen Rechtsgelehrten und umfangreichen Kommentaren aus allen 15 Jahrhunderten arbeiten. Da sind es bereits sunnitisch 4 und shiitisch 2 grosse Linien.
Dazu kommen die voellig unpassende "fundamentalisch" genannten neueren Do-it-yourself-Gerichtshoefe, deren einige nun aber auch bald auf 200 Jahre mildernde Kommentare zurueckgreifen koennen, mildernd ein gesagtes Gesetz durch ein anderes, das auch gesagt wurde und man muss nun daraus eine Moeglichkeit erarbeiten, nicht vorschnell Fakten zu setzen, die das andere Gesetz gebrochen haetten, denn das ist genauso heilig.
Ganz neue Rechthaber wuerden z.B.einen Gerichtshof erstellen, dann in einen Qur'an reingucken und sozusagen "ab-arbeiten", was sie zu erst als geschrieben vermerken, dieses schon "Sharia" nennen, weil sie was tun, was da anscheinend geboten ist - dann erst wuerden sie beim Weiterlesen auf das andere, auch Gebotene, stossen, und dann ein Problem haben. Wenn sie zuerst zu drastisch vollstreckten, ist das nun verpulvert und nicht wieder zu beheben (etwas wie Todesstrafen und Amputationen).
Kurz gesagt: Es gibt kein Copyright dafuer, welche Gerichtshoefe sich Sharia-Hoefe nennen duerfen. Daher genuegt die Mitteilung, etwas sei von einem solchen Hof geurteilt und dann vollstreckt worden, nicht, um zu wissen, aus welchem Grund dieser schlimme Vater zwar wohl zutreffend eine schwere Verurteilung tragen musste, aberr die Geschaedigten auch noch fuer etwas bestraft wurden.
Rein hypothetisch - aber nur mal so fiktiv durchdacht - eine Gericht kann einen Gedanken schriftlich vorliegen gehabt haben, dass Ehebruch soundsoviel Schlaege "haben muesse" falls nicht den Tod. Da ein Vater nicht der Gatte seiner Toechter ist, hat nicht nur er seine Ehe ausserdem gebrochen, die mit ihrer Mutter, sondern rein vom Faktum her machte er die armen Maedchen ausserdem tatsaechlich zu Ehebrecherinnen der Ehe ihrer Mutter und ihres Vaters - also das nur so hypothetisch vermutend.
Da spielt es keine Rolle, ob die dafuer koennen oder gezwungen waren oder was auch immer, also es stand da eventuell nichts ueber "das passive Ehebrechen aller Opfer von verheirateten Vergewaltigern ueberhaupt" - wenn die Rechtsgrundlagen dieses Gerichtshofs vor Ort eben nicht reichhaltiger waren.
Des Richters Spielraum ist immer begrenzt von dem vorliegenden Rechtsprech-Material. Jurisdiktion (Rechtsprechen) ist dessen Job, aber nicht ueberall ist das auch eine Legislative (Gesetz zu erstellen und zu erweitern).
Dieses waere also noch nicht auf solche Situationen vorbereitet gewesen, weil sich niemand solche schlimmen Vaeter hat vorstellen koennen, als man es schrieb und verabschiedete, und bot dem Gericht also nur noch eine einzige mildernde Moeglichkeit, hinzuzufuegen:
"80 Schlaege - ja, aber so milde wie moeglich, nur soweit, dass es das Faktum erfuellt hat."
Das ist also kein Problem des Islam, sondern ein Problem des noachitischen Gerichtes, seit Menschen Codices und Gesetzesbuecher benutzen. Man muss sie dauernd nachbessern um Faelle, die bis zu diesem Stand noch nicht vorgesehen waren.
mfG WiT :)