05-05-2007, 01:15 
		
	
	
		Hallo!
Es ändert aber nichts an meinem Verständnis, dass ein Opfer einer Straftat nicht für diese Straftat belangt werden darf. Dein Argument ist, dass es solche Gesetze gibt, wonach Opfer von Straftaten bestraft werden müssen.
Ein Vergewaltigungsopfer ist danach nicht nur Opfer einer Gewalttat ihm selbst gegenüber, sondern aktiv an einem Verbrechen beteiligt - dem Ehebruch, wie du schreibst. Und für diese Straftat muss das Vergewaltigungsopfer strafrechtliche belangt werden.
Ich halte das für völlig inakzeptabel!
Und sollte es solche Gesetze wirklich geben - seien sie säkular oder religiös bestimmt -, gehören sie ganz schnell auf den Müllhaufen der Geschichte. Kein vernunftbegabter Mensch kann die Bestrafung eines Straftatopfers gutheißen, zumal der für die Strafermittlung notwendige Gerichtsprozess das Opfer zusätzlich seelisch belastet: Da wird eine Frau vergewaltigt und muss sich in aller Öffentlichkeit vorwerfen lassen, dass sie nicht tot ist. Denn was hätte ein Vergewaltigungsopfer unter den gegebenen Umständen tun können, um nicht straffällig zu werden? Ein No-Win-Situation. Einziger Ausweg: Tod. Entweder während der Vergewaltigung oder unmittelbar danach durch Suizid, um der Strafverfolgung zu entgehen.
Wenn es also solche Gesetze gibt, die eine Bestrafung von Straftatopfern vorsehen, dann müssen diese geändert werden. Und zwar sofort und bedingungslos. Aber da es sich hier im konkreten Fall um das Urteil eines religiös geprägten Gerichtes handelt, wäre das eine tiefgreifende Änderung in der Religion. Eine zu tief greifende Änderung, die schlussrichtig nie erfolgen wird.
Grüße
Moski
	
	
WiTaimre schrieb:Also nocheinmal: wenn ich nicht sagte, dass von einer Mitschuld die Rede sei, dann meine ich auch nicht, dass eine Schuld bestraft wurde oder wuerde. Dein "Klartext" ist von mir nicht mitgeteilt worden, auch nicht als Fiktion. Wenn ich eine fiktive "Schuld" konstruieren wollte, wuerde ich das durchaus selber auch im Klartext formulieren.
Frag doch irgendeinen deutschen Richter, was der Unterschied solch kleiner Worte ist, wenn du es mir nicht glaubst. Gesetze sind zum Gesetzsprechen imstande und sprechen nicht in jedem Fall mit einer sog. "Pflichtigkeit" eine "Schuldzuweisung" aus.
So etwas liegt an der immer-Vorlaeufigkeit aller Gesetze. Im Prinzip sind welche um des Friedens willen noetig - und sie zu beseitigen, wie es die Revolutionen taten, war in der Neuzeit fast immer eine Epoche himmelschreienden Kummers und Leids der Betroffenen, bis es endlich wieder zu einer Art Beruhigug kam, indem die fuer 1-2-3 "gerechter" betrachteten Gesetze als erstes nochmals ganz unreif und unfair wurden, zurueck in die Steinzeit der Gefuehlsurteile, und wer eben eine Vollstreckung seiner Meinung physisch durchsetzen kann, tut es.
Es ändert aber nichts an meinem Verständnis, dass ein Opfer einer Straftat nicht für diese Straftat belangt werden darf. Dein Argument ist, dass es solche Gesetze gibt, wonach Opfer von Straftaten bestraft werden müssen.
Ein Vergewaltigungsopfer ist danach nicht nur Opfer einer Gewalttat ihm selbst gegenüber, sondern aktiv an einem Verbrechen beteiligt - dem Ehebruch, wie du schreibst. Und für diese Straftat muss das Vergewaltigungsopfer strafrechtliche belangt werden.
Ich halte das für völlig inakzeptabel!
Und sollte es solche Gesetze wirklich geben - seien sie säkular oder religiös bestimmt -, gehören sie ganz schnell auf den Müllhaufen der Geschichte. Kein vernunftbegabter Mensch kann die Bestrafung eines Straftatopfers gutheißen, zumal der für die Strafermittlung notwendige Gerichtsprozess das Opfer zusätzlich seelisch belastet: Da wird eine Frau vergewaltigt und muss sich in aller Öffentlichkeit vorwerfen lassen, dass sie nicht tot ist. Denn was hätte ein Vergewaltigungsopfer unter den gegebenen Umständen tun können, um nicht straffällig zu werden? Ein No-Win-Situation. Einziger Ausweg: Tod. Entweder während der Vergewaltigung oder unmittelbar danach durch Suizid, um der Strafverfolgung zu entgehen.
Wenn es also solche Gesetze gibt, die eine Bestrafung von Straftatopfern vorsehen, dann müssen diese geändert werden. Und zwar sofort und bedingungslos. Aber da es sich hier im konkreten Fall um das Urteil eines religiös geprägten Gerichtes handelt, wäre das eine tiefgreifende Änderung in der Religion. Eine zu tief greifende Änderung, die schlussrichtig nie erfolgen wird.
Grüße
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)
	
	

 
 

 
