Aber kaprizieren wir uns nicht auf den Einzelfall des Botschafters Gänswein (68)
Papst Franziskus - das Staatsoberhaupt des Staates Vatikan - ist 87
Solange es um rein religiöse Funktionen geht (Bischof, Erzbischof, Kardinal) ist ja nichts dagegen einzuwenden. Alttestamentarische Religionsführer hatten ja auch ein biblisches Alter
Aber ein Staatsoberhaupt eines modernen Staates (eigener Radiosender, eigener Bahnhof, Mitglied der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation CEPT, Mitglied des Weltpostvereins, Mitglied der Interpol) in einer modernen Welt sollte nicht zu alt sein
Ich fand jetzt folgende Liste der lebenden Kardinäle - Wikipedia
Meist hochbetagte Männer, viele schon emeritiert, aber viele trotz hohen Alters noch in aktiven Funktionen
Beispiel: Mureșan, Lucian (Alter 93) Rumänien. Funktion: Großerzbischof von Făgăraș und Alba Iulia
Und viele andere Beispiele von aktiv tätigen Kardinälen samt Nennung ihrer derzeit ausgeübten Funktionen
Sicher haben diese ehrwürdigen Männer eine hohe Lebenserfahrung, die unbezahlbar ist
Sie erlebten die Zeit des Weltkrieges und manche wuchsen in kommunistischen Staaten auf
Aber dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass so hochbetagte Männer für ihre höchst verantwortungsvollen und anspruchsvollen Funktionen alle noch wirklich voll dienstfähig sind
Warum muss denn ein Richter in Deutschland mit 67 in den Ruhestand ?
Das hat doch sicher Gründe. Trotz einer unbezahlbar hohen Berufserfahrung und Lebenserfahrung müssen deutsche Richter mit spätestens 67 in den Ruhestand
Deutsches Richtergesetz
"§ 48 Eintritt in den Ruhestand
(1) Richter auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie geltende Altersgrenze erreichen. Sie erreichen die Altersgrenze in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze).
(2) Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden.
(3) Richter auf Lebenszeit, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres."
Derartige gesetzliche Altersgrenzen im staatlichen Bereich sollten auch in der Kath Kirche gelten, und ist der Vatikan kein Staat ?
Das Argument, dass katholische Kleriker wegen des Zölibats länger jung und gesund bleiben, da sie von keiner zänkischen alten Frau geärgert werden, kann man ja berücksichtigen und vielleicht 10 Jahre zugeben. Dann wäre halt mit 77 Schluss
Papst Franziskus - das Staatsoberhaupt des Staates Vatikan - ist 87
Solange es um rein religiöse Funktionen geht (Bischof, Erzbischof, Kardinal) ist ja nichts dagegen einzuwenden. Alttestamentarische Religionsführer hatten ja auch ein biblisches Alter
Aber ein Staatsoberhaupt eines modernen Staates (eigener Radiosender, eigener Bahnhof, Mitglied der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation CEPT, Mitglied des Weltpostvereins, Mitglied der Interpol) in einer modernen Welt sollte nicht zu alt sein
Ich fand jetzt folgende Liste der lebenden Kardinäle - Wikipedia
Meist hochbetagte Männer, viele schon emeritiert, aber viele trotz hohen Alters noch in aktiven Funktionen
Beispiel: Mureșan, Lucian (Alter 93) Rumänien. Funktion: Großerzbischof von Făgăraș und Alba Iulia
Und viele andere Beispiele von aktiv tätigen Kardinälen samt Nennung ihrer derzeit ausgeübten Funktionen
Sicher haben diese ehrwürdigen Männer eine hohe Lebenserfahrung, die unbezahlbar ist
Sie erlebten die Zeit des Weltkrieges und manche wuchsen in kommunistischen Staaten auf
Aber dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass so hochbetagte Männer für ihre höchst verantwortungsvollen und anspruchsvollen Funktionen alle noch wirklich voll dienstfähig sind
Warum muss denn ein Richter in Deutschland mit 67 in den Ruhestand ?
Das hat doch sicher Gründe. Trotz einer unbezahlbar hohen Berufserfahrung und Lebenserfahrung müssen deutsche Richter mit spätestens 67 in den Ruhestand
Deutsches Richtergesetz
"§ 48 Eintritt in den Ruhestand
(1) Richter auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie geltende Altersgrenze erreichen. Sie erreichen die Altersgrenze in der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze).
(2) Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden.
(3) Richter auf Lebenszeit, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres."
Derartige gesetzliche Altersgrenzen im staatlichen Bereich sollten auch in der Kath Kirche gelten, und ist der Vatikan kein Staat ?
Das Argument, dass katholische Kleriker wegen des Zölibats länger jung und gesund bleiben, da sie von keiner zänkischen alten Frau geärgert werden, kann man ja berücksichtigen und vielleicht 10 Jahre zugeben. Dann wäre halt mit 77 Schluss