03-10-2024, 14:58
(03-10-2024, 11:19)Ekkard schrieb: Große Vermögen bestehen überwiegend aus Anlagevermögen und steht in dieser Form nicht zur Verfügung
das nun halte ja ich für eine milchmädchenrechnung. erbschaftsteuerpflichtig wäre ja nicht bmw, sonderen deren aktionäre quandt und klatten. müßten deren erben von ihrem geerbten vermögen (also dem aktienpaket) etwas an den staat abgeben, müßten sie eben einen teil dieser aktien monetarisieren, also verkaufen. bmw hätte dann z.t. neue eigentümer, aber den geschäftsbetrieb würde das ja nicht beeinflussen
gleiches gilt für die vermögenssteuer
wie ulan sagte: der kleine handwerksbetrieb wird hier nur vorgeschoben und käme wegen vernünftiger freigrenzen eh ungeschoren davon
Zitat:Für den Staat, also uns alle gemeinsam, ist es gleichgültig, ob sich die Anlagevermögen in einer Hand oder in vielen Händen befinden
darum gehts doch auch gar nicht
Zitat:Ausgeben könnten wir davon nichts, ohne die Betriebe zu schädigen. Vom Vermögen in Waren könnte der Staat (also wir) auch nichts ausgeben. Bleiben also die genannten Steuern - und die werden ausgegeben (manchmal leider nicht sinnvoll!).
nein - siehe oben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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