(07-10-2024, 12:11)Reklov schrieb: @ Ulan,
... was meinst Du mit "im Normalfall"?Deine Behauptung lasse ich mal so stehen. Weit einsichtiger, auch für Dich wäre aber, wenn Du selbst eine "Rückführung" erlebt und diese dann als "Erfahrung" beisteuern könntest.
Man kann ja z.B. auch nichts über eine Alpenüberquerung zu Fuß oder eine Weltumsegelung sagen, es sei denn, man hat sie selber gemacht/erfahren!
Wie Ekkard schon anmerkte, fehlen Dir da die relevanten Informationen. "Rueckfuehrungen" beruhen fast immer auf Suggestivfragen, werden also vom Leiter der Sitzung bewusst in eine Richtung gesteuert, wodurch falsche Erinnerungen erzeugt werden.
Wie so etwas genau funktioniert, ist nun seit Jahrzehnten von der Kriminalpsychologie im Detail erforscht worden. Polizei- und Gerichtspersonal muss aufgrund dieser Erkenntnisse neu geschult werden, damit sie es vermeiden, in Zeugen und Verdaechtigen falsche Erinnerungen zu pflanzen, was die Aufklaerung von Kriminalfaellen erheblich erschwert und zu Fehlurteilen fuehrt.
Es ist erstaunlich, wie leicht man das Gedaechtnis an Vorgaenge durch Sprechen darueber veraendern kann. Deshalb sind auch Zeugenaussagen immer mit Vorsicht zu geniessen, denn die sind oft auch ohne boese Absicht komplett falsch, wenn die Zeugen schon mit irgendjemandem ueber das Erlebte gesprochen oder aus irgendeiner Quelle etwas darueber gehoert haben.
Wen die Ergebnisse dieser Studien interessieren, der kann das selbst im englischsprachigen Wikipedia-Artikel zur Glaubwuerdigkeit von Augenzeugen nachlesen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Eyewitness_testimony
Fuer "Rueckfuehrungen" gilt das aehnlich.