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Vorraussetzungen für islamisches Recht
#29
aAHMADh schrieb:Kommt dann auf den Inhalt an. Wenn der Inhalt lautet: Christentum ist gut, weil Islam schlecht, dann geht das nicht.

Moment.
Ein Mensch verläßt den Islam doch nicht, weil er ihn besser oder gleichgut wie das Christentum findet.
Warum also darf er den Islam nicht kritisieren und z.B. deutlich sagen: "Ich bin kein Muslim mehr weil ich die Körperstrafen im Islam abartig finde."?

Zitat:Verunglimpfen wäre, wenn der Konvertit anschließend öffentlicg auftreten würde mit Sätzen wie: Ich bin ausgetreten, weil der Islam falsch ist, es sei denn, er würde dies innerhalb eines streitgespräches mit gelehrten sagen.

Gäbe es diese Forderung auch aus dem Christentum, dann wäre islamische Kritik am Christentum mit den Worten:
"Ich glaube nicht an das Christentum weil das Christentum falsch ist"
... nicht möglich. Jede öffentliche Äußerung zum Thema Kritik am Christentum und der Bibel wäre strafbar. Nur ein Gespräch mit z.B. der katholischen Glaubenskongregation wäre noch erlaubt.

Verstehst du ?????????????

Das bedeutet, dass alle anderen Religionen nicht mehr gleichberechtigt wären in einem islamischen Staat.

Zitat:Zur Textforschung: Ja, sollte möglich sein, jedoch günstigerweise erst in einem gefestigten staat der auf dem weg in einen säkularen staat ist.

Wir sind uns da sehr ähnlich. Ein säkularer Staat ist anzustreben.  

Zitat:Was verstehst Du unter Islamkritik?

Siehe oben. Außerdem ergebnisfreie Textforschung.

Zitat:Nichtmuslimen steht jede Postion offen, außer Kalifat, es sei denn wir bewegen uns bereits in Richtung des säkularen Staates.

Diese Bewegung ist wohl, Gott sei dank, nicht mehr aufzuhalten.

Zitat:Authentisch ist das, was wahr ist. Sahih ist nicht zwingend wahr.

Damit erkennst du nur an, was dem Koran auch nicht ansatzweise widerspricht.
Beispiel Steinigung
- wurde von den Rechtsschulen als Erweiterung des koranischen Textes der Auspeitschung gesehen, weil der Prophet angeblich Ehebrecher steinigen ließ. Die Gelehrten bezogen sich darüber hinaus auf Textstellen des Koran, die das Leben des Propheten als Vorbild für die Gläubigen sah.
- wird von dir abgelehnt, weil das, wie ich vermute, eine unzulässige Erweiterung der koranischen Vorschrift wäre. Die Steinigungshadithe sind demnach, weil sie dem Koran widersprechen, gefälscht.
- Ich würden einen anderen Weg gehen. Ich würde die Frage auch historisch analysieren. Ab wann sind Steinigungen im Islam verbürgt? Wie groß ist der Abstand zwischen der Epoche Muhammads und der ersten Erwähnung einer Steinigung?
Wann entstanden die Steinigungshadithe?

Generell steht ja die Textforschung im Islam noch ganz am Anfang. Koran und Hadithe müssten auch auf Spracheingentümlichkeiten untersucht werden. Das erleichtert auch die Einteilung der Hadithe in echt und falsch.

Gruß
Lhiannon
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RE: Vorraussetzungen für islamisches Recht - von Lea - 09-06-2007, 21:06
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