22-06-2007, 00:13 
		
	
	
		Salam!
ich muß mich korrigieren:
Homosexuelle Vergehen sind nicht mit der Höchtstrafe für Zina zu ahnden; daher ergibt sich keine konkrete Strafe für homosexuelle Handlungen an sich, die man aus dem Kortan ableiten könnte. Der Verweis auf Sure 4 ist ergbenislos, da keine einheitliche Meinung diesbezüglich zu finden ist. Vielmehr schient es so, als erlaube dieser Vers eine Anpassung an Sittewidriges Verhalten im jeweiligen Kontext.
Wa salam,
Ahmad
	
	
	
	
ich muß mich korrigieren:
Homosexuelle Vergehen sind nicht mit der Höchtstrafe für Zina zu ahnden; daher ergibt sich keine konkrete Strafe für homosexuelle Handlungen an sich, die man aus dem Kortan ableiten könnte. Der Verweis auf Sure 4 ist ergbenislos, da keine einheitliche Meinung diesbezüglich zu finden ist. Vielmehr schient es so, als erlaube dieser Vers eine Anpassung an Sittewidriges Verhalten im jeweiligen Kontext.
Wa salam,
Ahmad

 
 

 

