(11-05-2025, 11:09)petronius schrieb:(10-05-2025, 20:41)Sinai schrieb: "Vertreter des residierenden Bischofs auf dem Gebiet der Verwaltung und Jurisdiktion ist der Generalvikar. Häufig werden Weihbischöfe jedoch vom Diözesanbischof auch zu Bischofsvikaren mit umschriebenem Aufgabenbereich ernannt; gelegentlich werden sie auch in das Amt des Generalvikars berufen. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit der Ernennung eines Weihbischofs zur Kontrolle eines Bischofs, der nicht einfach seines Amtes enthoben werden kann. Im Kanon 403, Paragraf 2 steht dazu: „Bei Vorliegen schwerwiegenderer Umstände, auch persönlicher Art, kann dem Diözesanbischof ein Auxiliarbischof gegeben werden, der mit besonderen Befugnissen ausgestattet ist.“"
Weihbischof - Wikipedia
Na super "einfach wie schnell"
gute fünf zeilen überfordern dich schon?
Na super "einfach wie schnell"
Man schaut was ein Weihbischof ist, und kommt gleich zu 4 anderen Titeln: Generalvikar, Diözesanbischof, Bischofsvikar, Auxiliarbischof ... und von dort weiter zu Suffraganbischof etc.
Für Kirchenrechtler das tägliche Brot - aber für die Masse der 1400 Millionen Katholiken sind diese Begriffe unverständlich
Diese Begriffe waren wahrscheinlich schon in der Barockzeit vielen Menschen unverständlich
Hier sollte der neue Papst die Titelsucht ein wenig eindämmen, die Zahl der Titel zwar nicht abschaffen, aber vielleicht halbieren, und ein verständliches System reinbringen, das man auch ohne Lexika der Theologie versteht

