Indien: Das Oberste Gericht hat das Recht auf Nahrung aus dem verfassungsrechtlich garantierten "Recht auf Leben" abgeleitet - und ist damit direkt einklagbar.
Allerdings ist es in der Praxis schwer vorstellbar, dass ein Verhungernder den Rechtsweg beschreitet und durchhält
Allerdings ist es in der Praxis schwer vorstellbar, dass ein Verhungernder den Rechtsweg beschreitet und durchhält

