10-04-2008, 00:39
@ Freiheit zu Beitrag 49:
Jeder/jedem, der sich in seinen Rechten durch Staat verletzt/eingeschränkt fühlt steht es frei, dagegen vorzugehen. Wenn Widerspruch wie hier in NRW nicht mehr vorgesehen ist, dagegen zu klagen usw.
Das ist m.E. im Vorliegenden Fall nicht das Problem gewesen. Der/die Betroffenen hatten nicht mehr die Kraft gehabt, dagegen vorzugehen. Es gab niemanden, der sensibel genug gewesen wäre, dies zu erkennen und gleichzeitig aber auch hartnäckig und erfahren genug gewesen wäre, sich für diese Menschen einzusetzen. Möglicherweise hat dies auch etwas mit Zivilcourage zu tun.
Von dem ganzen Thema sind wir inzwischen schon ziemlich weit entfernt, und mir wird teilweise nicht (mehr) klar, wie so manche Beiträge wenn sie schon nicht ins Thema passen, dann zumindest in den Zusammenhang der derzeitigen Diskussion passen. Siehe hierzu auch Beitrag 47
Übrigens: Um gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen oder zu klagen bedarf es keiner Genehmigung. Leider mußten wir gestern bei WiSo(ZDF) hören, daß es Behörden gibt, die auf die Idee kamen, für einen Widerspruchsbescheid dann auch noch Gebühren zu verlangen. Das wurde WiSo zu Recht da Allerletzte genann.
Freundliche Grüße
und eine Gute Nacht an alle
von Gerhard
Jeder/jedem, der sich in seinen Rechten durch Staat verletzt/eingeschränkt fühlt steht es frei, dagegen vorzugehen. Wenn Widerspruch wie hier in NRW nicht mehr vorgesehen ist, dagegen zu klagen usw.
Das ist m.E. im Vorliegenden Fall nicht das Problem gewesen. Der/die Betroffenen hatten nicht mehr die Kraft gehabt, dagegen vorzugehen. Es gab niemanden, der sensibel genug gewesen wäre, dies zu erkennen und gleichzeitig aber auch hartnäckig und erfahren genug gewesen wäre, sich für diese Menschen einzusetzen. Möglicherweise hat dies auch etwas mit Zivilcourage zu tun.
Von dem ganzen Thema sind wir inzwischen schon ziemlich weit entfernt, und mir wird teilweise nicht (mehr) klar, wie so manche Beiträge wenn sie schon nicht ins Thema passen, dann zumindest in den Zusammenhang der derzeitigen Diskussion passen. Siehe hierzu auch Beitrag 47
Übrigens: Um gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch einzulegen oder zu klagen bedarf es keiner Genehmigung. Leider mußten wir gestern bei WiSo(ZDF) hören, daß es Behörden gibt, die auf die Idee kamen, für einen Widerspruchsbescheid dann auch noch Gebühren zu verlangen. Das wurde WiSo zu Recht da Allerletzte genann.
Freundliche Grüße
und eine Gute Nacht an alle
von Gerhard