10-04-2008, 12:32
Na, nu`mal langsam, Fritz: Ein WIDERSTANDSRECHT gibt es im Grundgesetz schon.
Nur ist das leider ein zahloser Papiertiger - denn wie 33 "beweist" der politische Staat ja, das alle seine Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf Grundlage von Gesetzen basieren, die eben dieser politische Staat auf Grundlage des Grundgesetzes auch verabnschiedet hat. Das aber mit diesen nachrangigen Gesetzen der Inhalt des Grundgesetzes ausgehöhlt wird - kann man ja nur beweisen, wenn man sich durch die Verfahrensinstanzen der Gerichte bewegt. Und das wiederum kostet das Geld - das man nicht hat....
Nur ist das leider ein zahloser Papiertiger - denn wie 33 "beweist" der politische Staat ja, das alle seine Gesetze, Verordnungen und Erlasse auf Grundlage von Gesetzen basieren, die eben dieser politische Staat auf Grundlage des Grundgesetzes auch verabnschiedet hat. Das aber mit diesen nachrangigen Gesetzen der Inhalt des Grundgesetzes ausgehöhlt wird - kann man ja nur beweisen, wenn man sich durch die Verfahrensinstanzen der Gerichte bewegt. Und das wiederum kostet das Geld - das man nicht hat....
