10-04-2008, 15:09
t.logemann schrieb:der politische Staat
Man sollte darüber hinwegsehen, diese Größe habe ich heute nicht. Insbesondere dann nicht, wenn mit Aussagen solchen Inhalts belehrt werden soll.
Also: einen "unpolitischen Staat" gibt es nicht.
Weitere Ungenauigkeiten:
1. Der Staat verabschiedet keine Gesetze (und Erlässe schon gar nicht). In Deutschland werden, soviel ich weiß, Gesetze durch den Bundestag und die Landesparlamente verabschiedet, in Österreich durch den National- und Bundesrat einerseits und die (neun) Landtage andererseits.
2. Gesetze und auf solche basierende Verordnungen (und hoheitliche Handlungen) müssen überprüfbar sein. Die Überprüfbarkeit der Rechtsnormen und hoheitlichen Handlungen ist (im Rechtsstaat, somit auch in Deutschland, Österreich und in den übrigen Staaten innerhalb der EU) ausreichend geregelt.
3. Die Initiative zur Überprüfung von Rechtsnormen kann im Regelfall nicht von Einzelpersonen ausgehen.
4. Personen, die sich in ihren, von der Verfassung (vom Grundgesetz) garantierten Rechten verletzt fühlen, finden in der Regel auch Institutionen, die ihnen bei der Durchsetzung der (vermeintlichen) Rechte behilflich sind (zB Lehrerin, die auf das Tragen ihres Kopftuchs bestand).
5. Jeder Person, die sich in ihren Rechten durch Rechtsnormen (und aus diesen abgeleiteten hoheitlichen Handlungen), die sie als verfassungswidrig (grundgesetzwidrig) empfinden, geschädigt fühlen, kostenfreie Rechtshilfe bis in die außerordentliche Gerichtsbarkeit einzuräumen, würde einerseits nicht finanzierbar sein und andererseits die Verfassungsgerichtsbarkeit lähmen.
MfG E.

