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Darf das "passieren" III - Tod durch Hartz IV?
Tja, liebe Leute - muss mich erstmal für meine späte Reaktion entschuldigen - lag gestern mit Fieber im Bett.... nu`geht`s erstmal wieder...

Tja Fritz, ob ich mit meinem Eintreten für den von mir geschilderten Fall geschadet habe - kannst Du kaum beurteilen. Immerhin fliessen nun bei der betroffenen Person die Mieten wieder, immerhin gibt es die Bereitschaft der Person, sich eine andere Bleibe zu suchen, immerhin verzichtet der Kläger auf den Vollzug ein er Räumung (was nicht zuletzt auch damit zutun hat, dass der Kläger dann auf den Kosten sitzen bleibt und der Kläger will ja nicht noch mehr Kosten ertragen), immerhin bereitet meines Wissens nach das Job-Center die Formalitäten für einen Umzug nebst direkter Überweisung der Mieten an den potentiell neuen Vermieter vor.... Ein SCHADEN wäre m.E. gewesen, wenn der alte Vermieter auf den Räumungskosten sitzen bleibt, wenn der vorherige Mieter für rund 800.- pro Monat in einer "Läusepension" untergebracht wird und auch noch seine wenigen Plünnen verliert....

Letztlich ist das für die angesprochene Würde des Menschen nach Art. 1 GG auch völlig egal, ob der Mieter oder der Vermieter irgendwo pflichtwidrig gehandelt haben - entscheidet für Art. 1 GG ist, dass man keinen Menschen im Regen stehen zu lassen hat! Wenn es im "ethischen Bewusstsein" des Menschen verankert wäre, das JEDER MENSCH das Recht auf eine würdevolle Behandlung hat und JEDER MENSCH GLEICHZEITIG verpflichtet ist, den jeweils anderen auch genauso würdevoll zu behnadeln - könnten wir uns einen Haufen Prozesse vor Zivil- und Verwaltungsgerichten sparen....

Liebe Tao-Ho,

der von Dir angesprochene Fall des "Kinderfickers" lässt sich so nicht pauschalisieren. Erstens ist Pädophilie eine Geisteskrankheit; eine gefährliche noch dazu. Ein geistig Kranker benötigt Therapie; die Gesellschaft benötigt einen Schutz vor dem geistig Kranken. Einen Pädophilen in das Gefängsnis zu sperren ist gleichbedeutend damit, einem Gelähmten aufzuerlegen, eine bestimmte Zeit in einem Leistungszentrum für Hürdenläufer zu verbringen... Hier ist die grundsätzliche Unterbringung in einer forensisichen Klinik angesagt, nicht aber in einem Gefängnis.

Das es dem Pädophilen nach seiner Entlassung finsnziell besser geht - hat damit zutun, dass der Mensch ja im Knast zur Arbeit verpflichtet ist. Und trotz einer JVA-internen Arbeitslosigkeit von bis zu 45% - wenn der Mensch mal einen Beruf gelernt hat, findet er auch Arbeit. So, und nach seiner Entlassung steht ihm dann - weil er ja berechnete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ebenfalls entrichtet hat - auch Arbeitslosengeld I zu. Und solange er das Arbeitslosengeld I bezieht - geht`s ihm natürlich besser als Oma Krause, die 45 Jahre lang als Putzfrau gearbeitet hat unmd mit 450.- € Rente klarkommen muss. Der Fehler liegt hier aber nicht am Pädophilen, auch nicht an Oma Krause, sondern an dem verkorksten Sozialsystem!

Ebenso kann man "Faulheit von Hartz IV-Empfängern" nicht pauschalisiert in den Raum stellen: Wenn ich heute Hartz IV beantragen müsste, würde ich denen Folgendes sagen (im Job-Center): !. 50 Jahre alt, Bandscheibenschaden, schlecht verheilte Fraktur Weber Typ C links, ständige Gelenkschmerzen -beginnende Athrose- im rechten Fussgelenk, in beiden Kniegelenken. 2. gelerneter Betriebsschlosser - den Beruf gibt`s gar nicht mehr- abgelaufene Schweisserpässe, Schmiedekenntnisse, fähig zum Arbeiten an Automatendrehbänken und -Fräsbänken. Scheitert aber an der Kurzsichtigkeit; trotz Brille nur 70% Sehfähigkeit. 3. autodidaktischer PC-Techniker mit umfangreichen Kenntnissen in C+/C++, VB, Pearl. 4. Behersche gut bis sehrgut MS-Office, Open-Office mit Excel und Calc, TM mit Basic-maker und Planmaker, Lotus-Office, HTML/XML-Design. Ausserdem fähiger Modellbauer....

So. liebes Job-Center, und Du wills mir jetzt als 1-€-Job das Aufsammeln von Papier in Grünanlagen aufdrücken - und dabei dem BZA die Möglichkeit geben, Planstellen im Grünflächenbereich "einzusparen"? Oder mich in einen Grundkurs für den "europäischen Computerführerschein" schicken...? Da treffen wir uns ganz schnell beim Sozialgericht wieder....!

Zwar gibt`s selbst für mich alten Knochen sogar in Berlin genug Arbeit - nur könnt`ich davon nicht leben..... und mit den Fähigkeiten, die ich habe, kann ich auch mit Recht verlangen, einen Job zu bekommen, von dem ich leben kann und bei dem auf meine abgearbeiteten Knochen Rücksicht genommen wird!

Mit Sicherheit gibt`s Menschen, die aus armen Verhältnissen kommend bei der Frage nach ihrer Zukunft antworten "Hartz- IV-Empfänger; wie meine Alten auch....". Aber sowas kann und darf man n icht pauschalisieren !

Liebe Grüsse
Thomas


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RE: Darf das "passieren" III - Tod durch Hartz IV? - von Lhiannon - 06-04-2008, 11:32
RE: Darf das "passieren" III - Tod durch Hartz IV? - von t.logemann - 06-04-2008, 19:51
RE: Darf das "passieren" III - Tod durch Hartz IV? - von t.logemann - 07-04-2008, 15:22
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RE: Darf das "passieren" III - Tod durch Hartz IV? - von t.logemann - 17-04-2008, 18:16

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