12-01-2003, 13:26
Selam Elma,
also nach der Hagg muß man den Bart dranlassen, dh. nicht mehr wegrassieren , aber stutzen ist erlaubt.
Ich habe noch einen Hadith zum Thema Bart gefunden
5892
Ibn Umar berichtete, daß der Prophet s.a.v. sagte: "Unterscheidet euch von den Götzendienern , lasset den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz"
Ibn Umar pflegte, wenn er die Pilgerfahrt oder die Umra vornahm, seinen Bart zu fassen und das an Haar abzuschneiden, was über seine Faustlänge hinausragte.
Und da war noch einer in dem stand man soll den Schnurrbart kürzen und den Bart wachsen lassen.
also nach der Hagg muß man den Bart dranlassen, dh. nicht mehr wegrassieren , aber stutzen ist erlaubt.
Ich habe noch einen Hadith zum Thema Bart gefunden
5892
Ibn Umar berichtete, daß der Prophet s.a.v. sagte: "Unterscheidet euch von den Götzendienern , lasset den Bart wachsen und schneidet den Schnurrbart kurz"
Ibn Umar pflegte, wenn er die Pilgerfahrt oder die Umra vornahm, seinen Bart zu fassen und das an Haar abzuschneiden, was über seine Faustlänge hinausragte.
Und da war noch einer in dem stand man soll den Schnurrbart kürzen und den Bart wachsen lassen.