27-09-2008, 14:01
Ein paar Anmerkungen zur Diskussion:
Zu aller erst möchte ich die Position von Epicharm zum "malleus maleficarum" verteidigen. Er hat vollkommen Recht, dass die weibliche Form des Titels intuitiv eine Herabsetzung des weiblichen Geschlecht bewirkt und zum Symbol für die Hexerei werden lässt. Dazu lässt sich ebenfalls anmerken, dass es im Hoch- und Spätmittelalter grundsätzlich verbreitet war Frauen als geringwertiger Anzusehen als Männer. Interessant ist dies insofern, als dass dies nicht theologisch, sondern vermeintlich naturphilosophisch, heute würde man sagen naturwissenschaftlich, begründet wird. Man denke an die unterschiedlichen, scholastischen Aussagen zur abweichenden Beseelung von Mann und Frau.
Was die Frage der Hexerei und Zauberei angeht, bewegt man sich häufig auf schwierigem Territorium. Die Forschung über dieses Thema ist keineswegs abgeschlossen und bei weitem nicht einheitlich. Daher sind gerade ältere Abhandlungen mit vorsicht zu lesen. Dennoch mein Versuch ein paar Inhalte zu skizieren:
1. Die Unterscheidung von Inquisition und Prozessen durch Inquisitio:
Wichtig für die Einordnung, besonders die quantitative, der Hexenverfolgung und der Ketzerprozesse, ist, dass man zwischen den Prozessen der Inquisition und Prozessen durch Inquisito unterscheidet.
Der Begriff Inquisito (lat. Untersuchung) bezeichnet nämlich ein allgemeines Verfahren zur Urteilsfindung, nämlich die "Untersuchung" im Prozess. Der Begriff taucht dabei in Prozessen jedweder Couleur auf und ist in keinem Falle auf kirchliche Prozesse beschrängt, im Gegenteil er wird häufig in weltlichen Prozessen für das Verfahren der Urteilsfindung verwendet. Da die Folter im weltlichen, mittelalterlichen Recht lange vor der kirchlichen Folter praktiziert wurde, ging man lange Zeit irrtümlich davon aus, dass mit Inquisitio die Folter der Inquisition gemeint war um Ketzer und Hexen zu überführen. Dem ist aber nicht so. Die Folter als "Untersuchung/Inquisitio", als Verfahren zum Vollbeweis in weltlichen Rechtsprozessen wurde immer dann angewandt, wenn nicht ausreichend Zeugen (2 Tatzeugen, oder 1 Zeuge und das Geständnis), d.h. nur der Halbbeweis vorlag.
2. Der Inquisiton und die Häresieprozesse
Die frühe Institution der Inquisition wurde als überdiözesane Rechtsorganisation geschaffen, die das Recht hatte krichliche Urteile mit päpstlicher Vollmacht zu sprechen. Ausschlaggebend dafür waren die Probleme mit den Ketzerbewegungen des Hochmittelalters den Katharern und Waldenser. Die Bischöfliche Inquisition war weitesgehend unbrauchbar aus folgenden Gründen:
a) Inquisitionverfahren brauchen Zeit und qualifizierte Juristen/Canonisten.
b) Sie konnten nur auf dem Gebiet der Diözese stattfinden.
Die Waldenser und Katharer waren aber vor allem Wanderprediger, weshalb sie ständig die kirchlichen Territorien wechselten. Eine kirchliche Auseinandersetzung war daher nicht möglich.
Erst die Einrichtung der päpstlichen Inquisition erlaubte es solche Verfahren zu führen. Diese reinkirchlichen Prozesse hatten zu Beginn auch nur rein kirchliche Rechtsfolgen wie z.B. Kirchenbuße und Verurteilungen zu Wallfahrten in minderen Fällen oder Interdikt und Exkommunikation in schwereren Fällen.
Erst das gewaltsame Vorgehen der französischen Könige gegen die Katharer leitete die gewaltsame Verfolgung von Katheren und später auch der Waldenser ein. Die nun unter dem Druck und Einfluss des franz. König stehenden kirchlichen Institutionen, zeitweise auch das Papsttum, gingen so zu einem strikteren Umgang mit diesen Bewegungen über.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die ersten Hexenprozesse eine begriffliche Nähe zu diesen Prozessen aufweisen. So wird etwa in einem Prozess in Vevey (1448) die Angeklagten Hexen als heretici moderni Valdenses bezeichnet. Insgesamt ist daher eine Häretisierung der Hexerei festzustellen, Epicharm hat dies angedeutet in dem er auf die Bulle super illius specula verwiesen hat, andererseit ist aber auch eine Dämonisierung der Häresie zu beobachten, die ihren entsetzlichen und theologisch stumpfsinnigsten Höhepunkt im malleus maleficarum findet.
3. Weltliche Hexenprozesse und krichliche Hexenprozesse
Die neuere Forschung deutet an, dass auffällig viele weltliche Gerichte und damit auch die weltlichen Fürsten die Hexenprozesse vorantrieben. Das betrieft sowohl die Quantität der Todesurteile, denn oftmals besaßen kirchliche Institutionen keine Blutsgerichtsbarkeit, als auch die Qualität der Prozesse. Kirchliche Prozesse liefen weitesgehend einheitlich, wobei hier massive Unterschiede bezüglich der Länder auffallen. So haben spanische und römische Inquisition weit weniger Opfer gefordert als die germanische und gallische Inquisition, die ihrer seits auch weniger unabhänig von königlicher und fürstlicher Gewalt waren (s. Katharer- und Templerprozesse). Besonders deutlich wird dies im Protestantismus wo kirchliche und weltliche Gerichtsbarkeit im Landesfürsten zusammenfallen oder in der Schweiz wo Städte (meist reformierte) seblst die Initiative ergreifen und ganze Hexenverfolgungen ausbrechen.
Was die Hexerei und die Hexenverfolgung und deren Folgen angeht, dürften wir uns denke ich alle einig sein. Nämlich das sie rantional nicht zu rechtfertigende, menschendiskrimminierende, ja menschenverachtende Akte waren, die Gott sei Dank überwunden sind.
Als Einstieg zum Thema für alle die sich mit der Einordnung, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Literatur schwer tun, kann ich folgendes Internetlexikon empfehlen: historicum.net (Hexenforschung)
Zu aller erst möchte ich die Position von Epicharm zum "malleus maleficarum" verteidigen. Er hat vollkommen Recht, dass die weibliche Form des Titels intuitiv eine Herabsetzung des weiblichen Geschlecht bewirkt und zum Symbol für die Hexerei werden lässt. Dazu lässt sich ebenfalls anmerken, dass es im Hoch- und Spätmittelalter grundsätzlich verbreitet war Frauen als geringwertiger Anzusehen als Männer. Interessant ist dies insofern, als dass dies nicht theologisch, sondern vermeintlich naturphilosophisch, heute würde man sagen naturwissenschaftlich, begründet wird. Man denke an die unterschiedlichen, scholastischen Aussagen zur abweichenden Beseelung von Mann und Frau.
Was die Frage der Hexerei und Zauberei angeht, bewegt man sich häufig auf schwierigem Territorium. Die Forschung über dieses Thema ist keineswegs abgeschlossen und bei weitem nicht einheitlich. Daher sind gerade ältere Abhandlungen mit vorsicht zu lesen. Dennoch mein Versuch ein paar Inhalte zu skizieren:
1. Die Unterscheidung von Inquisition und Prozessen durch Inquisitio:
Wichtig für die Einordnung, besonders die quantitative, der Hexenverfolgung und der Ketzerprozesse, ist, dass man zwischen den Prozessen der Inquisition und Prozessen durch Inquisito unterscheidet.
Der Begriff Inquisito (lat. Untersuchung) bezeichnet nämlich ein allgemeines Verfahren zur Urteilsfindung, nämlich die "Untersuchung" im Prozess. Der Begriff taucht dabei in Prozessen jedweder Couleur auf und ist in keinem Falle auf kirchliche Prozesse beschrängt, im Gegenteil er wird häufig in weltlichen Prozessen für das Verfahren der Urteilsfindung verwendet. Da die Folter im weltlichen, mittelalterlichen Recht lange vor der kirchlichen Folter praktiziert wurde, ging man lange Zeit irrtümlich davon aus, dass mit Inquisitio die Folter der Inquisition gemeint war um Ketzer und Hexen zu überführen. Dem ist aber nicht so. Die Folter als "Untersuchung/Inquisitio", als Verfahren zum Vollbeweis in weltlichen Rechtsprozessen wurde immer dann angewandt, wenn nicht ausreichend Zeugen (2 Tatzeugen, oder 1 Zeuge und das Geständnis), d.h. nur der Halbbeweis vorlag.
2. Der Inquisiton und die Häresieprozesse
Die frühe Institution der Inquisition wurde als überdiözesane Rechtsorganisation geschaffen, die das Recht hatte krichliche Urteile mit päpstlicher Vollmacht zu sprechen. Ausschlaggebend dafür waren die Probleme mit den Ketzerbewegungen des Hochmittelalters den Katharern und Waldenser. Die Bischöfliche Inquisition war weitesgehend unbrauchbar aus folgenden Gründen:
a) Inquisitionverfahren brauchen Zeit und qualifizierte Juristen/Canonisten.
b) Sie konnten nur auf dem Gebiet der Diözese stattfinden.
Die Waldenser und Katharer waren aber vor allem Wanderprediger, weshalb sie ständig die kirchlichen Territorien wechselten. Eine kirchliche Auseinandersetzung war daher nicht möglich.
Erst die Einrichtung der päpstlichen Inquisition erlaubte es solche Verfahren zu führen. Diese reinkirchlichen Prozesse hatten zu Beginn auch nur rein kirchliche Rechtsfolgen wie z.B. Kirchenbuße und Verurteilungen zu Wallfahrten in minderen Fällen oder Interdikt und Exkommunikation in schwereren Fällen.
Erst das gewaltsame Vorgehen der französischen Könige gegen die Katharer leitete die gewaltsame Verfolgung von Katheren und später auch der Waldenser ein. Die nun unter dem Druck und Einfluss des franz. König stehenden kirchlichen Institutionen, zeitweise auch das Papsttum, gingen so zu einem strikteren Umgang mit diesen Bewegungen über.
Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die ersten Hexenprozesse eine begriffliche Nähe zu diesen Prozessen aufweisen. So wird etwa in einem Prozess in Vevey (1448) die Angeklagten Hexen als heretici moderni Valdenses bezeichnet. Insgesamt ist daher eine Häretisierung der Hexerei festzustellen, Epicharm hat dies angedeutet in dem er auf die Bulle super illius specula verwiesen hat, andererseit ist aber auch eine Dämonisierung der Häresie zu beobachten, die ihren entsetzlichen und theologisch stumpfsinnigsten Höhepunkt im malleus maleficarum findet.
3. Weltliche Hexenprozesse und krichliche Hexenprozesse
Die neuere Forschung deutet an, dass auffällig viele weltliche Gerichte und damit auch die weltlichen Fürsten die Hexenprozesse vorantrieben. Das betrieft sowohl die Quantität der Todesurteile, denn oftmals besaßen kirchliche Institutionen keine Blutsgerichtsbarkeit, als auch die Qualität der Prozesse. Kirchliche Prozesse liefen weitesgehend einheitlich, wobei hier massive Unterschiede bezüglich der Länder auffallen. So haben spanische und römische Inquisition weit weniger Opfer gefordert als die germanische und gallische Inquisition, die ihrer seits auch weniger unabhänig von königlicher und fürstlicher Gewalt waren (s. Katharer- und Templerprozesse). Besonders deutlich wird dies im Protestantismus wo kirchliche und weltliche Gerichtsbarkeit im Landesfürsten zusammenfallen oder in der Schweiz wo Städte (meist reformierte) seblst die Initiative ergreifen und ganze Hexenverfolgungen ausbrechen.
Was die Hexerei und die Hexenverfolgung und deren Folgen angeht, dürften wir uns denke ich alle einig sein. Nämlich das sie rantional nicht zu rechtfertigende, menschendiskrimminierende, ja menschenverachtende Akte waren, die Gott sei Dank überwunden sind.
Als Einstieg zum Thema für alle die sich mit der Einordnung, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Literatur schwer tun, kann ich folgendes Internetlexikon empfehlen: historicum.net (Hexenforschung)
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)

