05-02-2009, 00:57
Znächst ein großes Dankeschön für Deine Hinweise und Erweiterungen. Bitte versteh/t/e meine Einwendungen nur als Fragen. Ich habe nichts Endgültiges ...
Beispiel ist das grundlegende Urteil, dass eine höhere Macht sei, die aus unseren heiligen Texten spreche.
"Dass diese Macht sei" (existiere) ist, als Wahrheit bezeichnet, nicht prüfbar. Und damit stellt sich die Frage, was sie auf die sichere Ebene der logischen oder empirischen Wahrheiten hebt.
Ich habe eher das Gefühl, dass hier bereits eine plausible Indizienkette das Urteil "wahr" erhält. Das halte ich - jedenfalls im Moment - für weniger als in der Juristerei bei Indizienprozessen. Die Indizien sind alle wenigstens einzeln prüfbar. Wo wäre dies bei "religiösen Wahrheiten" (in meinen Augen reine Bekenntnisse) der Fall?
(04-02-2009, 23:39)Presbyter schrieb: Kreis und Kreisumfang sind geistige Konstrukte nicht empirisch erfahrbares. Die Wahrheit wird hier bestimmt von der logischen und geometrischen Korrektheit der Bedingungen (und Formeln).Diese Art der Wahrheit hatte ich ja deswegen auch separat genannt.
(04-02-2009, 23:39)Presbyter schrieb: Bei beidem gilt, dass Wahrheit selbst kein Sachverhalt ist, sondern ein Urteil des Verstandes!Selbstverständlich, danke für den Hinweis! Ich stimme auch dem 'Eisler' zu.
(04-02-2009, 23:39)Presbyter schrieb: Insofern gibt es nicht nur formal-logische, sondern auch transzendentale, materielle und metaphysische Wahrheiten. Sie müssen je nach Art des Urteils in Übereinstimmung zum Gegenstand des Urteilens stehen.Dann wäre die Frage zu stellen, wann das Testat "wahr" einem geäußerten Urteil denn zukommen soll? Es genügt ja nicht die einfache Behauptung. Wie grenze ich ein solches Testat gegen Analogie oder Plausibilität ab? Für mich ist es immer wichtig, dass es klare Regeln gibt, welche die Voraussetzungen mit dem Behaupteten verbinden. Oder dass man ein Experiment beschreiben kann, das kann auch ein funktionierendes Modell sein, welches den Beweis für die Behauptung liefert (mit der von mir angeführten Einschränkung: "vorläufig").
(04-02-2009, 23:39)Presbyter schrieb: Insofern haben auch heilige Schriften vielschichtige Dimensionen von Wahrheit. Eine Frage des Bekenntnisse, des (axiomatischen) Glaubens ist es ob man an eine Wahrheit glaubt, die grundlegend für alles ist. Im christlichen Glauben ist dies Gott.Damit habe ich als Naturwissenschaftler ziemliche Probleme. Die "vielschichtigen Dimensionen" von Wahrheit, die weder logische (a) noch empirische(b) wahr-Urteile sein sollen, erschließen sich mir mehr als intersubjektive Wunschvorstellungen.
Beispiel ist das grundlegende Urteil, dass eine höhere Macht sei, die aus unseren heiligen Texten spreche.
"Dass diese Macht sei" (existiere) ist, als Wahrheit bezeichnet, nicht prüfbar. Und damit stellt sich die Frage, was sie auf die sichere Ebene der logischen oder empirischen Wahrheiten hebt.
Ich habe eher das Gefühl, dass hier bereits eine plausible Indizienkette das Urteil "wahr" erhält. Das halte ich - jedenfalls im Moment - für weniger als in der Juristerei bei Indizienprozessen. Die Indizien sind alle wenigstens einzeln prüfbar. Wo wäre dies bei "religiösen Wahrheiten" (in meinen Augen reine Bekenntnisse) der Fall?
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard