04-06-2009, 20:33
(29-05-2009, 11:00)petronius schrieb:(29-05-2009, 00:47)Presbyter schrieb: Damit, lieber Ekkard, sind aber blos relative Werte gerechtfertigt
werte, lieber presbyter, sind immer relativ
daran ändert auch die tatsache nichts, daß glaubenseiferer ihre werte gerne als absolut verkaufen bzw. anderen aufzwingen wollen
Was ist es denn anderes, wenn man den Glauben an Relativität der Werte als nicht hinterfragbar, da immer relativ, bestimmt und somit absolut setzt?
Ich muss ganz offen bekennen, dass mir jeder Mensch äusserst suspekt ist, der die Würde des Menschen als einen relativen Wert ansieht, d.h. nur insofern als schützenswert empfindet als das dem Menschen in bestimmten Relationen dieser Schutz, diese Würde, dieses Recht zu kommt, in anderen nicht.
Nein! "Die Würde des Menschen ist unantastbar." (Vgl. GG Art. 1) Dies ist z.B. einer der Grundwerte unserer Gesellschaft und er hat eine absolute Bedeutung. Dieser Wert ist durch nichts zu relativieren!
(29-05-2009, 11:00)petronius schrieb:(29-05-2009, 00:47)Presbyter schrieb: Absolute Werte, wie sie z.B. für uns das Recht auf menschliches Leben oder körperliche Unversehrtheit sind, d.h. Rechte und Werte, die universal, notwendig und immer gelten, können aus naturalistischen und utilitaristischen Überlegungen heraus nicht abgeleitet werden!
sie können grundsätzlich nicht abgeleitet, sondern nur postuliert werden
Das ist falsch. Man lese dazu die Präambel der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolutuion:
"Die Repräsentanten des französischen Volkes, als Nationalversammlung konstituiert, haben unter der Berücksichtigung, dass die Unkenntnis, die Achtlosigkeit oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen der öffentlichen Missstände und der Verderbtheit der Regierungen sind, beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; [...] damit die Ansprüche der Bürger, fortan auf einfache und unbestreitbare Grundsätze begründet, sich immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Allgemeinwohl richten mögen."
Die Rechte die diese Erklärung beschreibt, werden zwar feierlich verkündet, nicht aber durch diese Verkündigung konstituiert. Sie sind natürliche Rechte des Menschen! Sie sind daher aus der Würde und dem natürlichen Wesen des Menschen abgeleitet, aus der Ordnung der Schöpfung und der Hoheit ihres Schöpfers. Diese christliche, und durch aufklärerische Vernunft dargelegte, Ableitung der universalen und unantastbaren Menschenrechte, ist auch die Grundlage für die Formulierung des Artikel 1 GG.
Ein Recht das nur aus utlitaristischem Nutzen postuliert wird, z.B. Recht auf Leben, weil es der menschl. Gesellschaft nutzt, wenn jeder sich selbstentfaltet, und jeder Zeit abrogiert werden kann, wenn dieser Nutzen in Zweifel gezogen wird, halte ich für höchstgefährlich. Es gibt Werte deren schützender Charakter notwendig universale Bedeutung hat! Das Recht auf menschliches Leben ist so eines!
Omnis mundi creatura quasi liber et pictura nobis est et speculum.
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)
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Jedes Geschöpf der Welt ist sozusagen ein Buch und Bild und ein Spiegel für uns.
(Alanus ab Insulis, Theologe, Philosoph und Dichter)