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Woher der Wertemaßstab?
#20
(04-06-2009, 20:33)Presbyter schrieb:
(29-05-2009, 11:00)petronius schrieb:
(29-05-2009, 00:47)Presbyter schrieb: Damit, lieber Ekkard, sind aber blos relative Werte gerechtfertigt

werte, lieber presbyter, sind immer relativ

daran ändert auch die tatsache nichts, daß glaubenseiferer ihre werte gerne als absolut verkaufen bzw. anderen aufzwingen wollen

Was ist es denn anderes, wenn man den Glauben an Relativität der Werte als nicht hinterfragbar, da immer relativ, bestimmt und somit absolut setzt?

das ist in erster linie ein lustiges wortspiel, das weiter nichts aussagt

Zitat:Ich muss ganz offen bekennen, dass mir jeder Mensch äusserst suspekt ist, der die Würde des Menschen als einen relativen Wert ansieht, d.h. nur insofern als schützenswert empfindet als das dem Menschen in bestimmten Relationen dieser Schutz, diese Würde, dieses Recht zu kommt, in anderen nicht

anders gehts aber nicht, als das ausmaß des schutzes menschlicher würde den verhältnissen anzupassen. z.b. ist freiheitsberaubung doch sicher ein verstoß gegen die würde des eingesperrten - sie kann aber erforderlich sein, um z.b. andere (in ihrem aus ihrer menschenwürde erwachsenden recht auf körperliche unversehrtheit) zu schützen. siehe strafvollzug

mir wiederum ist jeder suspekt, der so tut, als würden umstände nie eine rolle spielen

Zitat:Nein! "Die Würde des Menschen ist unantastbar." (Vgl. GG Art. 1) Dies ist z.B. einer der Grundwerte unserer Gesellschaft und er hat eine absolute Bedeutung. Dieser Wert ist durch nichts zu relativieren!

erzähl das mal einem chinesen. der sieht das womöglich anders. und worauf willst du dich jetzt berufen, was dich als den allein denkbaren vertreter der wahrheit legitimiert?

denk doch einfach mal daran, wie in früheren zeiten unter berufung auf christliche werte gegen diesen modernen wert "menschenwürde" verstoßen wurde (oder siehst du die unantastbare menschenwürde auch noch auf den scheiterhaufen der inquisition gewährleistet?)

(29-05-2009, 11:00)petronius schrieb:
(29-05-2009, 00:47)Presbyter schrieb: Absolute Werte, wie sie z.B. für uns das Recht auf menschliches Leben oder körperliche Unversehrtheit sind, d.h. Rechte und Werte, die universal, notwendig und immer gelten, können aus naturalistischen und utilitaristischen Überlegungen heraus nicht abgeleitet werden!

Zitat:sie können grundsätzlich nicht abgeleitet, sondern nur postuliert werden

Das ist falsch. Man lese dazu die Präambel der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolutuion:

"Die Repräsentanten des französischen Volkes, als Nationalversammlung konstituiert, haben unter der Berücksichtigung, dass die Unkenntnis, die Achtlosigkeit oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen der öffentlichen Missstände und der Verderbtheit der Regierungen sind, beschlossen, die natürlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte der Menschen in einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Gesellschaft beständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert; [...] damit die Ansprüche der Bürger, fortan auf einfache und unbestreitbare Grundsätze begründet, sich immer auf die Erhaltung der Verfassung und das Allgemeinwohl richten mögen."

und das eben ist eine proklamation, aber keien schlüssige herleitung

Zitat:Die Rechte die diese Erklärung beschreibt, werden zwar feierlich verkündet, nicht aber durch diese Verkündigung konstituiert. Sie sind natürliche Rechte des Menschen!

sagt wer? auf welcher grundlage?

Zitat:Sie sind daher aus der Würde und dem natürlichen Wesen des Menschen abgeleitet

wenn du dir das verhalten der menschen anschaust, frage ich mich doch sehr, wie du hier jene edle rücksichtnahme auf den nächsten als des menschen "natürliches wesen" ansehen kannst. es ist doch wohl eher so, daß die verteidigung der menschenwürde immer wieder gegen menschen und menschliches verhalten durchgesetzt werden muß

Zitat:aus der Ordnung der Schöpfung und der Hoheit ihres Schöpfers

da schöpfung und schöpfer höchst fiktive angelegenheiten sind, kann aus ihnen realiter genau gar nichts abgeleitet werden (postulieren kann man natürlich viel...)

Zitat:Ein Recht das nur aus utlitaristischem Nutzen postuliert wird, z.B. Recht auf Leben, weil es der menschl. Gesellschaft nutzt, wenn jeder sich selbstentfaltet, und jeder Zeit abrogiert werden kann, wenn dieser Nutzen in Zweifel gezogen wird, halte ich für höchstgefährlich

deine persönliche meinung sei dir unbenommen

aber besser wäre, du könntest sie auch begründen - empörung ist kein ersatz für logische stringenz

Zitat:Es gibt Werte deren schützender Charakter notwendig universale Bedeutung hat! Das Recht auf menschliches Leben ist so eines!

selbstverständlich

aber welche bedeutung und unter welchen umständen wie weitreichend, das kannst du nicht par ordre de mufti festlegen. es muß ausgehandelt werden
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