03-07-2009, 23:17
(03-07-2009, 22:13)Ekkard schrieb: Ich denke, man muss in diesem Fall unterscheiden zwischen "Zur-Schau-Stellen einer Gesinnung" und gemeinschaftüblicher Trachten.
Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin gehört nicht zur Tracht und stellt somit eine Gesinnung zu Schau. Und ich denke, genau das ist in einigen Bundesländern in Schulen verboten.
Also da möchtest du mir doch bitte mal genauer erklären, wo du eine Grenze siehst zwischen dem muslimischen "Zur-Schau-Stellen einer Gesinnung" und christlicher "gemeinschaftüblicher Trachten" ...
Und vor allem, wie du daraus Verbote vernünftig herleiten willst...
Eine Muslima mit Kopftuch trägt ihre Gesinnung in keiner anderen Weise zur Schau, als es etwa eine Lehrkraft tut, die ein Kreuz als Schmuck trägt.
Viel schwerwiegender ist doch da das Kreuz im Klassenzimmer, weil dieses nicht die persönliche Anschauung einer Person ausdrückt, sondern eine religiöse Dominanzposition innerhalb der ganzen Schule beansprucht.