03-07-2009, 23:36
(03-07-2009, 23:17)melek schrieb:(03-07-2009, 22:13)Ekkard schrieb: Ich denke, man muss in diesem Fall unterscheiden zwischen "Zur-Schau-Stellen einer Gesinnung" und gemeinschaftüblicher Trachten.
Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin gehört nicht zur Tracht und stellt somit eine Gesinnung zu Schau. Und ich denke, genau das ist in einigen Bundesländern in Schulen verboten.
Also da möchtest du mir doch bitte mal genauer erklären, wo du eine Grenze siehst zwischen dem muslimischen "Zur-Schau-Stellen einer Gesinnung" und christlicher "gemeinschaftüblicher Trachten" ...
Und vor allem, wie du daraus Verbote vernünftig herleiten willst...
Eine Muslima mit Kopftuch trägt ihre Gesinnung in keiner anderen Weise zur Schau, als es etwa eine Lehrkraft tut, die ein Kreuz als Schmuck trägt.
Viel schwerwiegender ist doch da das Kreuz im Klassenzimmer, weil dieses nicht die persönliche Anschauung einer Person ausdrückt, sondern eine religiöse Dominanzposition innerhalb der ganzen Schule beansprucht.
Ja, aber diese religiöse Dominanzposition hat sich das Christentum auch erkämpft und verdient und in einem Land mit überwiegend christlicher Bevölkerung sollten meiner Meinung nach eher Kreuze als irgendwelche muslimischen Symbole an der Wand im Klassenzimmer hängen (ich bin aber generell dagegen)
Auf jeden Fall hat sich das Christentum in der abendländischen Kultur tief verankert und daran sollte auch durch
christl. Symbole aufmerksam gemacht werden, solange keine andere Religion unterdrückt wird.
Ein weiteres Problem deiner Argumentation ist, dass das Kopftuch auch ein Zeichen von Frauenunterdrückung und das "Flagschiff des Islamismus" (Zitat Alice Schwarzer, nicht meine persönliche Ansicht) sowie ein politisches Symbol ist, während das christl. Kreuz nur das Bekenntnis zum Christentum darstellt.
Grüße, Lord Byron