04-07-2009, 09:17
(03-07-2009, 22:13)Ekkard schrieb: Ich denke, man muss in diesem Fall unterscheiden zwischen "Zur-Schau-Stellen einer Gesinnung" und gemeinschaftüblicher Trachten.
Das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin gehört nicht zur Tracht und stellt somit eine Gesinnung zu Schau. Und ich denke, genau das ist in einigen Bundesländern in Schulen verboten.
was ist so schlimm daran, seine gesinnung klar zur schau zu stellen?
und es ging ja darum, daß/ob die zurschaustellung islamischer gesinnung verfolgt wird, nicht aber die einer christlichen gesinnung