Die Kirchen sehen von der Gebühr nichts. Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, den sich der Staat vergüten lässt, wie viele andere Beurkundungen auch.
@Rao: Zur Religionsfreiheit gehört die Religionsmündigkeit. Es ist bei uns im Staate halt so geregelt, dass der gesetzliche Vormund so ziemlich alles gesellschaftlich Relevante für sein Mündel bestimmt u. a. die Zugehörigkeit zu einer Kirche. Lass dir also das Geld von deinen Vormündern wiedergeben.
@Rao: Zur Religionsfreiheit gehört die Religionsmündigkeit. Es ist bei uns im Staate halt so geregelt, dass der gesetzliche Vormund so ziemlich alles gesellschaftlich Relevante für sein Mündel bestimmt u. a. die Zugehörigkeit zu einer Kirche. Lass dir also das Geld von deinen Vormündern wiedergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard

