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Kirchenaustritt/Kirchensteuer
#7
(09-07-2009, 18:37)jam schrieb: Ich meinte hat so jemand dann nicht mehr Steuerpflichtiges Einkommen? Und muß dann mehr Steuern abführen?
Nein, am steuerpflichtigen Einkommen ändert dies nichts. Das "steuerpflichtige Einkommen" wird immer zuerst berechnet. Dann erfolgt die Ermittlung der Einkommenssteuer und davon werden k% als Kirchensteuer berechnet. Diese k% von der Einkommensteuer spart man sich.
k% ist nach meiner Kenntnis 9%, aber bitte nicht festnageln.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
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Nachrichten in diesem Thema
Kirchenaustritt/Kirchensteuer - von Rao - 09-07-2009, 08:17
RE: Kirchenaustritt/Kirchensteuer - von jam - 09-07-2009, 18:37
RE: Kirchenaustritt/Kirchensteuer - von Ekkard - 09-07-2009, 19:39

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