13-11-2003, 21:55
KKK schrieb:67 Im Laufe der Jahrhunderte gab es sogenannte Privatoffenbarungen, von denen einige durch die kirchliche Autorität anerkannt wurden. Sie gehören jedoch nicht zum Glaubensgut. Sie sind nicht dazu da, die endgültige Offenbarung Christi zu vervollkommnen oder zu vervollständigen, sondern sollen helfen, in einem bestimmten Zeitalter tiefer aus ihr zu leben. Unter der Leitung des Lehramtes der Kirche weiß der Glaubenssinn der Gläubigen zu unterscheiden und wahrzunehmen, was in solchen Offenbarungen ein echter Ruf Christi oder seiner Heiligen an die Kirche ist (Vgl. dazu auch 84, 93).
Der christliche Glaube kann keine Offenbarungen annehmen, die vorgeben, die Offenbarung, die in Chris-tus vollendet ist, zu übertreffen oder zu berichtigen, wie das bei gewissen nichtchristlichen Religionen und oft auch bei gewissen neueren Sekten der Fall ist, die auf solchen Offenbarungen gründen.
Hallo!
Also hier eine weitere Ergänzung der Frage, wie die Kirche zu Marienerscheinungen, sie gehören auch zu den Privatoffenbarungen, steht.
Kurz zusammengefaßt: Diese Erscheinungen gehören also nicht zum Glaubensgut, die Offenbarung durch Jesus Christus ist vollkommen und vollständig, bedarf also nicht der Ergänzung, Offenbarungen sind also eine Hilfe zu leben und zu glauben.
LG Gerhard

