05-09-2009, 08:58
(04-09-2009, 19:31)SchmetterMotte schrieb: Was haltet ihr generell von diesem Verbot? Ich bin mir nicht sicher, was der Gesetzgeber überhaupt unter dem öffentlichen Frieden versteht. Ab wann stört man den öffentlichen Frieden und wo hört die Meinungsfreiheit gegenüber einer religiösen Institution auf und wird zur Beschimpfung? Was, wenn eine religiöse Institution mir persönlich geschadet hat? Darf ich das nun nicht öffentlich bekannt machen? Werden damit nicht Institutionen schon fast besser geschützt als der Mensch als Individuum?
ich finde das verbot überflüssig, wie ich auch religiöse oder weltanschauliche organisationen nicht für besonders (also mehr als anderes) schutzwürdig halte. dazu kommen dann eben noch die abgrenzungsfragen, die nicht sauber beantwortet werden können
also einfach streichen, wenns nach mir geht
