07-09-2009, 21:04
(07-09-2009, 20:58)alwin schrieb: @petronius
Wen denn sonst?
versteh ich dich jetzt richtig?
du meinst, es sei sache des verfassers meinung, kritik oder beschimpfung, eben zwischen meinung, kritik und beschimpfung zu trennen? also zu definieren, was von den dreien es denn gewesen sei?
dann wüßte ich nicht, auf welcher basis noch ein unabhängiges gericht darüber befinden könnte. der strafparagraph würde also nur dort relevant, wo ein autor so dämlich wäre, sich selbst des rechtsbruchs zu bezichtigen