02-10-2009, 12:29
(02-10-2009, 12:13)jam schrieb: die Rechtsanwälte sitzten auf Jüd. Recht also auf die Tora und den Talmud,darauf wird entwickelt wie Jüd. Justiz entscheidet . in Rechtsstreitigkeiten,
was, bitte, soll "Jüd. Justiz" sein?
redest du vom israelischen rechtswesen?
Jüdisches Recht ist seinem Wesen nach religiöses Recht. Dies bedeutet normativ gesehen, dass die Grundnorm transzendenten Charakter hat: Gottes offenbartes Gesetz soll befolgt werden. Das offenbarte Recht ist allumfassend und von dauernder Gültigkeit; seine verbindliche Auslegung ist den Schriftgelehrten überlassen. Die Grundnorm des staatlichen Rechts ist offensichtlich weltlich: befolgt werden sollen menschlich gesetzte Normen. Was für eine grundsätzliche Bedeutung hätte nun die Rezeption des jüdischen Rechts durch das staatliche Recht?
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Rückblickend betrachtet muss der Versuch, das israelische Recht auf jüdisches Recht zu gründen, als gescheitert beurteilt werden. Abgesehen vom Ehe- und Scheidungsrecht, das historisch dem religiösen Recht und der religiösen Gerichtsbarkeit unterworfen war und teilweise weiter ist, zeigen weder das öffentliche noch das Privatrecht markante jüdischrechtliche Charakteristiken. Dies ist umso bedeutender, als das aus der Mandatszeit übernommene türkische und englische Privatrecht, durch ein eigenständiges israelisches Recht stufenweise ersetzt wurde. Eine Kommission bereitet ein bereinigtes, einheitliches, bürgerliches Gesetzbuch vor, das die einzelnen Gesetze zu einer Kodifikation zusammenfasst
es gibt also kein säkulares "jüdisches recht", für das rechtsanwälte zuständig sein könnten. für religiöse vorschriften sind theologen zuständig, und nicht juristen
willst du ernsthaft behaupten, daß sich jemand als rechtsanwalt auf thora und talmud stützt?
nenn mir den namen, und der typ bekommt eine anzeige bei der rechtsanwaltskammer