24-10-2009, 14:41
(23-10-2009, 10:19)alwin schrieb: @Romero
Das ist doch ganz einfach: Mit Deinem freien Willen kannst Du Dich grundsätzlich auch gegen das Göttliche entscheiden. Und schon entsteht aus sich ein möglicher Erlösungsanspruch.
Gruß
Anspruch? Sie meinen wahrscheinlich "Bedarf". Oder vielmehr die Notwendigkeit eines Begnadigungsaktes, um der gesetzlichesgemäßen Strafe zu entgehen.

