30-10-2009, 13:19
(29-10-2009, 14:54)Romero schrieb:(29-10-2009, 13:29)petronius schrieb: deshalb ja meine wiederholte frage, welcher statistik du die effektivität abschreckender strafen entnimmst
Das ist eine persönliche Schlussfolgerung aus der Erkenntnis, dass ein übermässiges Mass an Milde gegenüber dem Täter - ohne entsprechende Massnahmen wie kompetente Betreuung, an der es leider Mangelt - nichts bringen
meienr persönlichen meinung nach ist es keineswegs so, daß "ein übermässiges Mass an Milde gegenüber dem Täter" erbracht wird, und wirken strafen nicht umso abschreckender, je höher sie theoretisch ausfallen können (im moment der tatbegehung ist ja die bestrafung reine theorie)
Zitat:In den USA ist auch die Situation um Armut und weiterer kriminalitätsfördernder Zustände bedeutend bedenklicher als in der Schweiz
was ändert das an der abschreckungswirkung - so sie denn bestehen soll?
du argumentierst doch gerade in meinem sinne: es sind nicht "abschreckend" hohe strafen, welche verbrechen verhindern, sondern die bekämpfung der "Armut und weiterer kriminalitätsfördernder Zustände"
Zitat:Nur wenn es dann zur Straftat gekommen ist, bin ich vielleicht doch noch mehr als du an der persönlichen Genugtuung des Opfers interessiert
ich nicht. und unser rechtssystem ist zum glück auch nicht darauf aufgebaut. es geht eben nicht um rache
Zitat:Wenn bei der Bevölkerung das Gefühl hinterlassen wird, dass Verbrechen nicht angemessen Bestraft werden (es geht nämlich nicht nur darum, den Täter wieder zu resozialisieren, sondern wirklich auch effektiv darum, dass er für seine Tat bestraft wird, dass er Konsequenzen tragen muss), dass gar Täter in Opfer verwandelt, Täterschutz und dergleichen betrieben wird, dann fördert das nur das Ausüben von Selbstjustiz, und das kann's ja auch nicht sein
deshalb sollte man ja auch mit populistischen aussagen über luxusleben im knast usw. sehr vorsichtig sein
Zitat:Der Schutz der Bevölkerung vor gewalttätigen Individuen geht deutlich über deren persönliche Rechte hinaus. Zu oft werden eben gerade Vergewaltiger und dergleichen in ihrem Hafturlaub (Hafturlaub ist auch so ein Witz, der abgeschafft gehört. Haft ist kein Arbeitsverhältnis!) oder nach Entlassung rückfällig
und wie willst du die rückfälligekeit verhindern?
durch längere strafen?
"hafturlaub" ist auch schon wieder so ein populistischer stammtischbegriff, der etwas suggerieren soll, was er de facto nicht darstellt. es geht nicht um caipirinha unter palmen, sondern um eine schrittweises eingewöhnen in das leben "draußen", um die resozialisierung zu fördern
Zitat:Hier wird zu Gunsten der persönlichen Rechte eines Gewalttäters bewusst in Kauf genommen, dass er noch einem Menschen Schaden zufügt
das ist falsch. es geht hierbei nicht um persönliche rechte des täters, sondern, wie gesagt, um resozialisierung
Zitat:Schlimme Fälle und ganz besonders eben Rückfällige sind lebenslänglich (und ich meine nicht Lebenslänglich = 20 J., sondern bis zu seinem Ende) zu inhaftieren
gibts denn bei euch in der schweiz keine sicherheitsverwahrung?
hast du die diesbezügliche debatte in d nicht mitverfolgt?
Zitat:Dies ist aber im Moment zu teuer, weil ja eben jeder einen Fernseher haben muss etc. Hier wären dringend Sparmassnahmen erforderlich
ich habe den eindruck, daß du hier mutwillig völlig falsche zusammenhänge konstruierst
Zitat:Wenn es mal zur Straftat gekommen ist bin ich besonders bei Sexual und Gewaltverbrechen mit tödlichen oder lebenseinschränkenden Folgen für das Opfer für härtere Strafen, die bis effektiv Lebenslänglich reichen
wer hat was davon und warum?
Zitat:Die "Ungefährlichkeit" solch eines Verbrechers muss von 3 Psychologen unabhängig voneinander bestätigt werden. Sie werden bei Rückfälligkeit des Verbrechers mit Geldstrafen haftbar gemacht - es sei denn natürlich es liegen besondere Umstände vor
wie soll so eine "haftung" in der praxis aussehen?
die logische folge wäre doch, daß niemand bereit wäre, ein entsprechendes gutachten auch nur zu erstellen
Zitat:Täter werden Psychologisch besser und längerfristiger betreut als beispielsweise Vergewaltigungsopfer oder Angehörige von Mordopfern. Das muss sich ändern. Nicht unbedingt zu Lasten des Täters, aber zu Gunsten der Opfer.
auch das sehe ich anders. jeder, egal ob täter oder opfer, hat solange anspruch auf psychologische betreuung, wie sie erforderlich ist
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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