(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: was ändert das an der abschreckungswirkung - so sie denn bestehen soll?
Dass mildere Bestrafung in den USA sogar NOCH höhere Kriminalitätsraten zur Folge hätten? Meine Persönliche Mutmassung, nichts was ich statistisch beweisen kann, und daher erhebe ich auch keinen Wahrheitsanspruch auf diese Aussage. Vielleicht kannst du mir das Gegenteil beweisen? Musst du natürlich nicht, denn es wäre ja an mir die Aussage zu belegen, nicht an dir sie zu widerlegen. Aber ich bin an allen Fakten zum Thema interessiert, und auch bereit meine Meinung zu ändern, wenn ich mich dazu veranlasst fühle.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: du argumentierst doch gerade in meinem sinne: es sind nicht "abschreckend" hohe strafen, welche verbrechen verhindern, sondern die bekämpfung der "Armut und weiterer kriminalitätsfördernder Zustände"
Ich bin der Meinung, dass Abschreckende Strafen ein Teil des Systems der Kriminalitätsraten-Senkung sein könnten, jedoch bestimmt nicht der einzige Faktor sind, über den man nachdenken sollte. Es gehören mehrere Faktoren dazu, die berücksichtigt werden müssen, dazu gehört auch Prävention.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: ich nicht. und unser rechtssystem ist zum glück auch nicht darauf aufgebaut. es geht eben nicht um rache
"Rache" ist natürlich auch negativer behaftet als "Genugtuung", aber genau genommen ist das Wort, das man dafür braucht egal. Da sind wir eben unterschiedlicher Meinung.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: deshalb sollte man ja auch mit populistischen aussagen über luxusleben im knast usw. sehr vorsichtig sein
Mag sein, aber ich habe die Zustände selbst gesehen, und muss sagen, dass ich Leute kennen, die schlechter Hausen als Verbrecher im Knast.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: und wie willst du die rückfälligekeit verhindern?
Sicherheitsverwahrung. Ja, das gibts bei uns auch, um auf deine Frage dazu zu antworten.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: "hafturlaub" ist auch schon wieder so ein populistischer stammtischbegriff, der etwas suggerieren soll, was er de facto nicht darstellt. es geht nicht um caipirinha unter palmen, sondern um eine schrittweises eingewöhnen in das leben "draußen", um die resozialisierung zu fördern
Der offizielle Begriff dazu lautet "Lockerung des Vollzuges". Finde ich auch nicht besser.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: das ist falsch. es geht hierbei nicht um persönliche rechte des täters, sondern, wie gesagt, um resozialisierung
Um das persönliche Recht des Täters auf Resozialisierung. Ich spreche hier nicht davon einen Taschendieb für immer wegzusperren. Es sind von schweren Verbrechen die Rede, wie Kinderschändung und Raubmord. Wozu solche Individuen wieder auf die Gesellschaft loslassen? Weil die das Recht dazu haben? Das haben sie verwirkt, meiner Meinung nach.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: gibts denn bei euch in der schweiz keine sicherheitsverwahrung?
Siehe oben: Doch. Wird aber selten angewandt, und meist erst nach erfolglosen Resozialisierungsversuchen. Dass bei diesen "Versuchen" weiter Menschen zu Schaden kommen ist ja meiner Ansicht nach problematisch.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: hast du die diesbezügliche debatte in d nicht mitverfolgt?
Nein, worum gings da?
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: ich habe den eindruck, daß du hier mutwillig völlig falsche zusammenhänge konstruierst
Was natürlich nicht der Fall ist. Woraus schliesst du das? Findest du, Mörder haben das Recht auf Fernsehen im Gefängnis?
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: wer hat was davon und warum?Das Mädchen, das vom Kinderschänder in seinem ersten gescheiterten Resozialisierungsversuch vergewaltigt worden wäre, hätte was davon, wenn es gar nicht dazu kommen würde.
Man kann hier argumentieren, dass dies nicht der Regelfall ist. Eine "Ausnahme" ist es aber auch nicht, denn es kommt leider relativ oft vor (siehe Rückfallquote).
Um ein einziges Mädchen (oder auch Junge selbstverständlich) vor der Schändung zu bewahren, würde ich es - auch wenn du das als sozial unverträglich ansehen magst - in Kauf nehmen, dass zusammen mit denen, die Rückfällig geworden wären, ein gewisser - von mir aus hoher - Prozentsatz bereits verurteilter Vergewaltiger in Sicherheitsverwahrung bleibt, obwohl SIE Resolzialisierungsfähig wären. Hätten sie sich überlegen sollen, bevor sie das Leben eines Menschen zerstören oder stark aus der Bahn werfen.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: wie soll so eine "haftung" in der praxis aussehen?
die logische folge wäre doch, daß niemand bereit wäre, ein entsprechendes gutachten auch nur zu erstellen
Sie würden kein Risiko eingehen.
(30-10-2009, 13:19)petronius schrieb: auch das sehe ich anders. jeder, egal ob täter oder opfer, hat solange anspruch auf psychologische betreuung, wie sie erforderlich ist
Sag ich doch. Bei den Opfern sollte die Psychologische Betreuung ausgebaut werden, da sehe ich noch Handlungsbedarf. Ich habe extra noch geschrieben, nicht zu Lasten des Täters. Wo siehst du hier einen Widerspruch zu deiner Ansicht?