30-10-2009, 17:57
(30-10-2009, 17:49)petronius schrieb: auch der wächter für die gruppe kostet geld
und welcher unternehmer stellt unqualifizierte zwangsarbeiter ans fließband, wenn er auch arbeitswillige und qualifizierte haben kann?
Es gibt genügend Arbeit, die auch ungelernte Ausüben können. Jeder Unternehmer würde das, wenn er die einen umsonst haben kann, und die anderen bezahlen müsste.
(30-10-2009, 17:49)petronius schrieb: nun, vielleicht sieht ja die schweizer verfassung anders aus als die deutsche
art. 1,1 grundgesetz:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt
Ich habe nicht geschrieben, dass das in der Schweizer Verfassung steht. Ich sagte, das FINDE ICH falsch. Das ist doch nicht misszuverstehen? Dass diese Meinung mit der Schweizer Verfassung in Konflikt steht ist mir klar. Und?
Es geht doch hier explizit darum, dass ich mit dem Recht, wie es jetzt ausgeübt bin, nicht ganz einverstanden bin. Oder verstehen wir uns da falsch?

