Ich beziehe mich ausschließlich auf die österreichische Kriminalitätsstatistik,.. und da habe ich mich auf die Berechnungsmodalitäten bezogen bzgl Einzeldelikte werden als Sammeldelikte geführt, bei der Aufklärungsquote aber wieder auseinanderdividiert,..
Da hab ich hier die Dienstanweisung, das beim Eingeben in den Computer so zu verfahren ist! Andere Statistiken ziehe ich definitiv nicht in Frage, da ich hierzu keine Beweise habe.
Da hab ich hier die Dienstanweisung, das beim Eingeben in den Computer so zu verfahren ist! Andere Statistiken ziehe ich definitiv nicht in Frage, da ich hierzu keine Beweise habe.
Aut viam inveniam aut faciam