@petronius
Quote repariert.
humanist
Der Rest ganz kurz und in umgekehrter Reihenfolge:
Wer bombardiert denn hier mit Fragen, also mach doch selber einen passenden Thread zu Deinen Interessen auf. Übrigens sind die Sätze vollständig, im letzten fehlte lediglich ein Komma (vor dem Nebensatz) und ein Punkt am Abschluß. Kommst mir vor wie ein Korintenka.... - oder fehlen Dir die Worte?
Mit dem Arbeitsrecht gilt in der Form nur in der r.k. Kirche. Wenn Deine Freundin in einer solchen Institution arbeitet, dann frage einen Pfarrer oder sonstwie juristisch involvierten MA dieser Kirche. Die können Dir dann auch haargenau die Stellen in den entsprechenden kirchl. Verordnungen nennen, bevor Du danach auch wieder fragst. Die weiß ich nämlich nicht mehr, da es mich auch kaum mehr interessiert.
Ansonsten ist die Thematik für mich beendet.
Gruß
Zitat:in der "einstellungsverordnung" (welchen juristischen status hat eigentlich ein solches dokument?) der kirchen steht, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind?Bevor Du nun mit einer Schritflinte auf eine Atombombe schießt, kirchliches Recht (insbesondere Arbeitsrecht) steht außerhalb der "zivilen" Ebene eines nichtkirchlichen AN's, zumindest was den r.k. Bereich angeht. Sprich, ein gekündigter AN im r.k. Bereich kann nicht vor einem normalen Arbeitsgericht klagen. Das ist innerhalb eines Konkordates geregelt, "interne" Lösung nennt sich das.
Zitat:wo kann ich das wörtlich nachlesen?Kann ich Dir auswendig nicht sagen. Das kirchliche Recht auf diesen Ebenen ist weitaus größer als das nichtkirchliche....
Quote repariert.
humanist
Zitat:oder weil sie einfach stimmt?Habe ich Dir bereits begründet, lesen mußt Du schon selber.
Zitat:wie soll denn sonst begründet werden, daß man bestimmtes privat- bis sexualverhalten vorschreibt - wenn nicht über verhaltensregeln für "gute christen"?Meinst Du innerhalb eines Arbeitsverhältnisses oder im "zivilen" Bereich? Muß man nämlich auch nochmals unterscheiden.
Zitat:wieso soll es "aus praktischen Gründen durchaus angesagt" sein, daß man auch der putzfrau vorschreiben will, mit wem sie in die kiste steigt?In der r.k. Sittenlehre ist außerehelicher Sex ohnehin "nicht erlaubt". Wenn jemand dort in Diensten steht, hat er/sie es wegen des Ansehens erst recht zu unterlassen. Ist aber keine arbeitsrechtliche Vorgabe, aber wer suchet der findet...
das hätte ich doch bitte gerne erklärt
Zitat:und mit deinem ständigen vorwurf der "verallgemeinerung" laß mich bitte in ruhe, er ist kein ersatz für argumente und entkräftet auch keineswegs meine aussagen (nur nebenbei: wo ich verallgemeinern will, sage ich das auch. mit worten wie z.b. "alle" oder "jeder" - klar?)Ehrlich gesagt, mich interessiert Deine Verleugnung oder Ignoranz Deiner Verallgemeinerungen nicht mehr. Darum gehe ich auch nicht mehr darauf ein. Daß Deine Verallgemeinerungen keine Argumente darstellen, ignorierst Du auch. Also gab ich Dir nur den Hinweis, warum ich nicht mehr darauf eingehe. Werde ich dann auch unterlassen. Dein Verhalten ist mir da zu ... Rest kannst Du spekulieren.
Zitat:aber bei der putzfrau darf es keine rolle spielen, wer die väter ihrer kinder sindsolange es nicht publik gemacht wird, ist es i.d.R. wurscht. Aber (r.k.) die Kirche kann ja wohl bei ihren MA's nicht explizit dulden, was sie den Gläubigen gerne verwöhren möchte, deutlich genug?
Zitat:welche richtlinien meinst du jetzt?Der Institution, in der sie arbeitet. Was denn sonst??? Und die sind über die Deutsche Bischofskonferenz abgesegnet. Wie engherzig oder tolerant damit umgegangen wird, hängt von erlassen der vorgesetzten Ebenen ab, klar genug??
sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlieren
Zitat:sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlierenKann sein, daß die untersten Arbeitsstufen von der Regel ausgeschlossen sind, ansonsten gilt bei dem Verein, daß Du formal Mitglied sein mußt, um einen Job zu bekommen. Ist in der ev. Kirche wiederum anders. Da wo "erforderlich", reicht normalerweise (außer ab der verkündenden Linie) Mitgliedschaft im ACE oder wie der Verbund da heißt.
Der Rest ganz kurz und in umgekehrter Reihenfolge:
Wer bombardiert denn hier mit Fragen, also mach doch selber einen passenden Thread zu Deinen Interessen auf. Übrigens sind die Sätze vollständig, im letzten fehlte lediglich ein Komma (vor dem Nebensatz) und ein Punkt am Abschluß. Kommst mir vor wie ein Korintenka.... - oder fehlen Dir die Worte?
Mit dem Arbeitsrecht gilt in der Form nur in der r.k. Kirche. Wenn Deine Freundin in einer solchen Institution arbeitet, dann frage einen Pfarrer oder sonstwie juristisch involvierten MA dieser Kirche. Die können Dir dann auch haargenau die Stellen in den entsprechenden kirchl. Verordnungen nennen, bevor Du danach auch wieder fragst. Die weiß ich nämlich nicht mehr, da es mich auch kaum mehr interessiert.
Ansonsten ist die Thematik für mich beendet.
Gruß
