08-12-2009, 17:37
(08-12-2009, 16:39)alwin schrieb: @petronius
Zitat:in der "einstellungsverordnung" (welchen juristischen status hat eigentlich ein solches dokument?) der kirchen steht, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind?Bevor Du nun mit einer Schritflinte auf eine Atombombe schießt, kirchliches Recht (insbesondere Arbeitsrecht) steht außerhalb der "zivilen" Ebene eines nichtkirchlichen AN's, zumindest was den r.k. Bereich angeht. Sprich, ein gekündigter AN im r.k. Bereich kann nicht vor einem normalen Arbeitsgericht klagen. Das ist innerhalb eines Konkordates geregelt, "interne" Lösung nennt sich das
das ist mir wohl bekannt und war nicht gegenstand meiner frage
du hast unterstellt, in der "einstellungsverordnung" der kirchen stehe, daß zwar das privatleben der kirchlichen arbeitnehmer zur disposition der kirchen steht, aber dies nichts damit zu tun hat, ob sie gute oder schlechte christen sind
ich habe das bezweifelt. und offensichtlich ist dem ja auch nicht so, denn jetzt sagst du, du wüßtest auch nicht, wo das nachzulesen sei
Zitat:Zitat:wie soll denn sonst begründet werden, daß man bestimmtes privat- bis sexualverhalten vorschreibt - wenn nicht über verhaltensregeln für "gute christen"?Meinst Du innerhalb eines Arbeitsverhältnisses oder im "zivilen" Bereich?
Muß man nämlich auch nochmals unterscheiden
aaaarrrgghhh...
welches privat- bis sexualverhalten "innerhalb eines Arbeitsverhältnisses" könnte ich denn wohl gemeint haben?
natürlich gehts um den "zivilen bereich" des privatlebens
Zitat:In der r.k. Sittenlehre ist außerehelicher Sex ohnehin "nicht erlaubt". Wenn jemand dort in Diensten steht, hat er/sie es wegen des Ansehens erst recht zu unterlassen. Ist aber keine arbeitsrechtliche Vorgabe, aber wer suchet der findet...
das eben kann ich nicht nachvollziehen bzw. gutheißen, daß hier für die kirchen sonderrecht existiert, welches es erlaubt, arbeitnehmern ihr privatleben vorzuschreiben. der sexshop kann ja auch seiner putzfrau nicht vorschreiben, privat "anschaffen zu gehen", damits ins bild paßt
Zitat:Ehrlich gesagt, mich interessiert Deine Verleugnung oder Ignoranz Deiner Verallgemeinerungen nicht mehr. Darum gehe ich auch nicht mehr darauf ein. Daß Deine Verallgemeinerungen keine Argumente darstellen, ignorierst Du auch. Also gab ich Dir nur den Hinweis, warum ich nicht mehr darauf eingehe. Werde ich dann auch unterlassen. Dein Verhalten ist mir da zu ... Rest kannst Du spekulieren
würdest du bitte zur kentnis nehmen, daß ich eben nicht verallgemeinere, nur weil du das gerne so hättest?
ich wiederhole: wo ich verallgemeinern will, sage ich das auch. mit worten wie z.b. "alle" oder "jeder". und wo ich diese worte nicht verwende, kanst du nicht einfach hergehen und mich der "verallgemeinerung" bezichtigen
check?
Zitat:Aber (r.k.) die Kirche kann ja wohl bei ihren MA's nicht explizit dulden, was sie den Gläubigen gerne verwöhren möchte, deutlich genug?
warum soll das so sein?
gläubige sind das eine, mitarbeiterInnen das andere. es geht nicht an, daß der arbeitgeber dem arbeitnehmer sein privatleben vorschreibt
Zitat:Zitat:welche richtlinien meinst du jetzt?Der Institution, in der sie arbeitet. Was denn sonst??? Und die sind über die Deutsche Bischofskonferenz abgesegnet. Wie engherzig oder tolerant damit umgegangen wird, hängt von erlassen der vorgesetzten Ebenen ab, klar genug??
sie würde ihre religionspädagogische arbeit auch nicht anders machen, wenn sie aus der kirche ausgetreten wäre. nur würde sie dann wohl trotzdem ihren job verlieren
die formale seite ist mir durchaus klar. wovon ich die ganze zeit rede, ist, die sache pragmatisch zu betrachten. und fakt ist, daß meine nicht gläubige freundin gute religionpädagogische arbeit leistet - egal, ob sie jetzt pro forma noch kirchenmitglied ist oder nicht
wogegen ich mich wende, ist diese scheinheilige verlogenheit, von den mitarbeiterInnen ein formales bekenntnis zu verlangen, welches in keinem zusammenhang mit der qualität der arbeit zu tun hat
Zitat:Da wo "erforderlich", reicht normalerweise (außer ab der verkündenden Linie) Mitgliedschaft im ACE oder wie der Verbund da heißt
?
ich bin mitglied im ace - das ist der früher gewerkschaftsnahe autofahrerclub
Zitat:Der Rest ganz kurz und in umgekehrter Reihenfolge:
Wer bombardiert denn hier mit Fragen, also mach doch selber einen passenden Thread zu Deinen Interessen auf. Übrigens sind die Sätze vollständig, im letzten fehlte lediglich ein Komma (vor dem Nebensatz) und ein Punkt am Abschluß. Kommst mir vor wie ein Korintenka.... - oder fehlen Dir die Worte?
darf ich dir keine fragen stellen, wenn du schon ungefragt ein gespräch mit mir anfängst?
deine sätze sind leider keineswegs immer vollständig. z.b. fehlt in
In einem "Tendenz"-Betrieb gibt es Vorgaben, der Ermessensauslegung sicherlich nicht so gut eingeschätzt werden kann wie in einem anderen Betrieb
ja wohl eindeutig etwas. was bedeutet ein satz wie "der Ermessensauslegung sicherlich nicht so gut eingeschätzt werden kann"
wer "der"? "der vorgaben" oder was?
oder hier:
Mit dem "lustig" sein stand sogar in den betreffenden Posts, kurz über diesem....
was stand mit "lustig sein" in den betreffenden posts?
meinetwegen halte es für korinthenkackerisch, aber ich weiß halt gern, wovon die rede sein soll. unklar formulierte bezüge führen nur zu endlosem aneinander vorbeireden und mißverständnissen, wie ich aus leidvoller erfahrung mit dir und weiteren einschlägigen spezis nur allzu gut weiß
Zitat:Mit dem Arbeitsrecht gilt in der Form nur in der r.k. Kirche
sie tun es immer wieder...
was (mit dem Arbeitsrecht) "gilt in der Form nur in der r.k. Kirche"?
du solltest eigentlich wissen, daß natürlich auch evangelische einrichtungen als kirchliche tendenzbetriebe gelten
Zitat:Wenn Deine Freundin in einer solchen Institution arbeitet, dann frage einen Pfarrer oder sonstwie juristisch involvierten MA dieser Kirche. Die können Dir dann auch haargenau die Stellen in den entsprechenden kirchl. Verordnungen nennen, bevor Du danach auch wieder fragst. Die weiß ich nämlich nicht mehr, da es mich auch kaum mehr interessiert
sorry, freundchen: aber wenn du mit kirchlichen verordnungen argumentierst, dann frage ich natürlich dich danach. ist ja wohl klar
erst groß auftrumpfen und dann dumm stellen, das geht nicht...
ok, fassen wir noch mal zusammen:
kirchliche einrichtungen maßen sich sehr wohl an, zu bewerten, ob ihre mitarbeiter "gute christen" sind und damit ins renommee passen
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

