08-12-2009, 23:57
Jedem Interessenten an einem kirchlichen Arbeitsplatz wird spätestens bei einem Informationsgespräch darauf hingewiesen, daß es durchaus Beschränkungen im Privatleben geben kann, sofern diese unter bestimmten Voraussetzungen zutreffen können. Diese Beschränkungen können,, müssen aber nicht zutreffen. So kann es durchaus sein, daß selbst ein laiisierter Mitarbeiter (also ohne eine Weihe bei r.k.) in gehobener Stellung selbst bei einer Scheidung mit einem "blauen Auge" davon kommt, wenn bei diesem Vorgang bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Ansonsten dürfte (auch vorwiegend r.k. Bereich) bei Eintritt in den kirchl. Dienst jedem MA bekannt sein, daß hier andere moralische Anforderungen bestehen als in einem nichtkirchlichen Dienst.
Gruß
Ansonsten dürfte (auch vorwiegend r.k. Bereich) bei Eintritt in den kirchl. Dienst jedem MA bekannt sein, daß hier andere moralische Anforderungen bestehen als in einem nichtkirchlichen Dienst.
Gruß