09-12-2009, 10:05
(08-12-2009, 23:57)alwin schrieb: Jedem Interessenten an einem kirchlichen Arbeitsplatz wird spätestens bei einem Informationsgespräch darauf hingewiesen, daß es durchaus Beschränkungen im Privatleben geben kann, sofern diese unter bestimmten Voraussetzungen zutreffen können. Diese Beschränkungen können,, müssen aber nicht zutreffen. So kann es durchaus sein, daß selbst ein laiisierter Mitarbeiter (also ohne eine Weihe bei r.k.) in gehobener Stellung selbst bei einer Scheidung mit einem "blauen Auge" davon kommt, wenn bei diesem Vorgang bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Ansonsten dürfte (auch vorwiegend r.k. Bereich) bei Eintritt in den kirchl. Dienst jedem MA bekannt sein, daß hier andere moralische Anforderungen bestehen als in einem nichtkirchlichen Dienst.
deshalb ist das aber noch lange nicht in ordnung
es sollten schon arbeitnehmer gleich für alle gelten. gesetze lassen sich normalerweise auch nicht per gegenseitiger einigung aushebeln
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)