09-12-2009, 18:45
...da gibt's aber noch 'ne Kleinigkeit, Schmettermöttchen: Nennt sich Art 5 GG - Meinungsfreiheit. Wenn nun jemand die Meinung äusserst, das irgendwas irgendwo gefälscht sei - ist das erstmal eine Meinung. Ob die auch verifizierbar ist - steht auf einem anderen Blatt.... Art 5 GG fragt da solange nicht nach, solange mit der Meinung keine strafwürdige Aufforderung oder Aussage verbunden ist...
Nun haben Grundgesetz, Verfassung, internationale oder europäische Menschenrechtscharta keine unmittelbare zivile Bindungswirkung; sie "regeln" das Verhältnis Staat und Bürger, nicht aber das Verhältnis der Bürger untereinander (leider...). Für einen Demokraten darf das aber eigentlich nicht der Beweggrund sein, vorschnell Aussagen von Usern zu löschen oder sie als "Spam" zu qualifizieren - auch wenn der Verdacht des Spamming nahe liegt.
Nun haben Grundgesetz, Verfassung, internationale oder europäische Menschenrechtscharta keine unmittelbare zivile Bindungswirkung; sie "regeln" das Verhältnis Staat und Bürger, nicht aber das Verhältnis der Bürger untereinander (leider...). Für einen Demokraten darf das aber eigentlich nicht der Beweggrund sein, vorschnell Aussagen von Usern zu löschen oder sie als "Spam" zu qualifizieren - auch wenn der Verdacht des Spamming nahe liegt.
