12-02-2010, 16:24
@Motte
In meinem Praxisbeispiel ging es im Falle des Vorstellungsgespräches aber nicht um eine "untere" Gesellschaftsschicht. Der "betroffene" Ehemann ist leitender Angestellter mit einem Gehalt weit über der Armutsgrenze. In den anderen Fällen geht es querbeet durch fast alle Schichten.
Gruß
In meinem Praxisbeispiel ging es im Falle des Vorstellungsgespräches aber nicht um eine "untere" Gesellschaftsschicht. Der "betroffene" Ehemann ist leitender Angestellter mit einem Gehalt weit über der Armutsgrenze. In den anderen Fällen geht es querbeet durch fast alle Schichten.
Gruß