13-02-2010, 14:42
(30-12-2009, 11:07)alwin schrieb: Das Vermummungsverbot hinterm Steuer ist gesetzlich hinterlegt. Frage mich jetzt aber nicht nach dem §§.
Gruß
So ist es, und in der BRD ist es juristisch egal, ob es sich dabei um eine Burkatragende Muslima oder "nur" um einen demonstranten mit umgebundenem Tuch vor dem Gesicht handelt.