13-02-2010, 17:22
Korrekterweise geht es eben um die zweifelsfreie identifizierung,..wenn ich ne Burkaträgerin dienstlich anhalte, und eine Personenfeststellung mache, muß sie eindeutig von mir identifiziert werden können,..ein theoretisches Beispiel angelehnt an den "Burka -Überfall",..danach kommt es zur Alarmfahndung, und ein Trupp bestehend aus 2 männlichen Polizisten trifft auf 2 Burkaträgerinnen,.. nun müssen sie die Identität feststellen,...dazu benötigen sie einen gültigen Ausweis, sowie Einsicht auf das Photo,..damit fängt der Stress an,..danach müssen sie das Gesicht der Burkaträgerin sehen können, um es mit dem Photo abzugleichen und so die Identität feststellen zu können, (ich stell mir grad vor wie das ablaufen soll)..und das alles vor dem Hintergrund eines soeben erfolgten Überfalls und einer gewissen Möglichkeit, es mit den Tätern zu tun zu haben,...
Aut viam inveniam aut faciam