13-02-2010, 17:28
Nun, es muss nicht per se der Personalausweis sein, der Büchereiausweis oder ein anderes Dokument mit Bild ! tut es auch.
Aber - um den Fall noch komplizierter zu machen:
Was wäre, wenn die Person - ich sage bewusst nicht Frau (denn man weiss nicht, ob eine Frau unter der Burka steckt!) - keine Frau, sondern einer der Bankräuber ist, der schon die Waffe gezogen hat und auf den Polizisten schiesst?
Also:
Die Burka in D,A und der CH gehört verboten.
Aber - um den Fall noch komplizierter zu machen:
Was wäre, wenn die Person - ich sage bewusst nicht Frau (denn man weiss nicht, ob eine Frau unter der Burka steckt!) - keine Frau, sondern einer der Bankräuber ist, der schon die Waffe gezogen hat und auf den Polizisten schiesst?
Also:
Die Burka in D,A und der CH gehört verboten.
(13-02-2010, 17:22)d.n. schrieb: Korrekterweise geht es eben um die zweifelsfreie identifizierung,..wenn ich ne Burkaträgerin dienstlich anhalte, und eine Personenfeststellung mache, muß sie eindeutig von mir identifiziert werden können,....,.. nun müssen sie die Identität feststellen,...dazu benötigen sie einen gültigen Ausweis, sowie Einsicht auf das Photo,..damit fängt der Stress an,.....