13-02-2010, 17:34
Falls in anderen Regionen Deutschlands keine anderen gesetze gelten als hier in Münster: immer schon, solange ich mich erinnern kann.
Man ist verpflichtet, dem Fahrer oder eben dem Kontrolleur auf Verlangen den Fahrausweis (sprich:Fahrkarte) zu zeigen und falls der Zweifel hat, z.B. ob man der Besitzer der Monatskarte/Schülerkarte usw. ist, ist man verpflichtet ! sich auszuweisen.
Man ist verpflichtet, dem Fahrer oder eben dem Kontrolleur auf Verlangen den Fahrausweis (sprich:Fahrkarte) zu zeigen und falls der Zweifel hat, z.B. ob man der Besitzer der Monatskarte/Schülerkarte usw. ist, ist man verpflichtet ! sich auszuweisen.
(13-02-2010, 15:59)petronius schrieb: ...
und seit wann muß man sich einem busfahrer oder bahnschaffner gegenüber ausweisen?

