13-02-2010, 17:35
Es geht auch um ne algemeine Grundhaltung bezüglich Gleichbehandlung aller personen,...nachdem die Burka ja nun eindeutig nicht religiös begründet, sondern traditionsbedingt ist,.. kann man hier nicht mit Religionsfreiheit argumentieren,..demnach könnte ich den ganzen lieben Tag mit Sturmhaube durch die gegend laufen,...jetzt stell ich mir mal vor, was passiert, wenn ich mit sturmhaube ins nächste Geschäft oder gar in ne Bank gehe ;)) , gleiches Recht für alle,.. sicher werden bald die lieben kollegen kommen, mich näher Befragen, und dann gäbe es Probleme (Erregung öffentl. Ärgernis, Verstoß gegen das Vermummungsverbot,..) nur mit einem Unterschied,..auf Verlangen nehm ich die Sturmhaube ab, bzw wenn ich sie abnehmen muß, kräht kein Hahn drum..
jetzt spieln wir das mal mit ner Burkaträgerin durch,...Aufschrei in der Presse inklusive,..
jetzt spieln wir das mal mit ner Burkaträgerin durch,...Aufschrei in der Presse inklusive,..
Aut viam inveniam aut faciam