13-02-2010, 18:09
(13-02-2010, 17:04)Dornbusch schrieb: Tatsächlich gibt es ein Gesetz, nachdem ein Deutscher einen Personalausweis braucht(ab 16). Eine Verpflichtung, diesen Ausweis in der Offentlichkeit mitzuführen, gibt es nicht
hat das jemand behauptet?
aber:
Deutsche ... sind verpflichtet, einen Personalausweis ...auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen
Zitat:Ebensowenig gibt es ein Gesetz, das den Deutschen verpflichten würde, in der Öffentlichkeit sein Gesicht zu zeigen. Selbst das sogenannte "Vermummungsverbot" bei Demonstrationen ist angesichts der vermummten Sicherheitskräfte nur eine Albernheit. ...und wird auch von Richtern nicht ernstgenommen
täusch dich da mal nicht:
§17a VersammlG
(1)Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.
(2) Es ist auch verboten,
1. an derartigen Veranstaltungen in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen oder den Weg zu derartigen Veranstaltungen in einer solchen Aufmachung zurückzulegen
natürlich gibt es kein gesetz, in der öffentlichkeit das gesicht zu zeigen. aber das vermummungsverbot wird ernst genommen, und hat seinem text zufolge eben nichts mit "vermummten Sicherheitskräften" zu tun (die haben schließlich nicht vor, "Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren")
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

