13-02-2010, 18:22
Laut Beförderungsbedingungen mag die ausweispflicht bestehen, dies ist aber kein Gesetz! Wenn du dich weigerst, dich gegenüber einem Schaffner auszuweisen, so kann er nur Exekutivbeamte rufen, welche es dann gemäß Identitätsfeststellung tun können.
Genausowenig darf dich strenggenommen ein Typ von ner Securityfirma im Kaufhaus festhalten,.. tut er es dennoch, und nach eintreffen der Polizei stellt sich heraus, das du keinen Ladendiebstahl begangen hast, so kannst du ihn wegen Nötigung anzeigen
Genausowenig darf dich strenggenommen ein Typ von ner Securityfirma im Kaufhaus festhalten,.. tut er es dennoch, und nach eintreffen der Polizei stellt sich heraus, das du keinen Ladendiebstahl begangen hast, so kannst du ihn wegen Nötigung anzeigen
Aut viam inveniam aut faciam