03-03-2010, 18:39
natürlich sind sie hierzulande nicht von der geltung der menschenrechte ausgeschlossen, sie schliessen sich aber teilweise selbst aus bzw sie schliessen angehörige aus, vor allem frauen und töchter.
sie geniessen auch, wie ich finde, teilweise privilegien:
zb wird annerkannt das arbeitslose muslime zumutbare arbeit ablehnen können(ohne sanktionen) wenn sie dort mit schweinefleisch in kontakt kommen könnten.
das nachholen von 2. oder 3. frauen aus heimatländern(dazu die aufnahme in die krankenkasse des gatten) könnte man auch als privileg ansehen.
mildernde umstände vor gericht bei "ehren"-morden.
mitspracherecht kann doch jeder beanspruchen.
und warum sollen ex-muslime nicht mitreden wenn es um den islam geht?
ex-rechtsradikale sprechen doch auch über rechtextremismus.
mfg
sie geniessen auch, wie ich finde, teilweise privilegien:
zb wird annerkannt das arbeitslose muslime zumutbare arbeit ablehnen können(ohne sanktionen) wenn sie dort mit schweinefleisch in kontakt kommen könnten.
das nachholen von 2. oder 3. frauen aus heimatländern(dazu die aufnahme in die krankenkasse des gatten) könnte man auch als privileg ansehen.
mildernde umstände vor gericht bei "ehren"-morden.
mitspracherecht kann doch jeder beanspruchen.
und warum sollen ex-muslime nicht mitreden wenn es um den islam geht?
ex-rechtsradikale sprechen doch auch über rechtextremismus.
mfg

