(03-03-2010, 18:39)elTopo schrieb: natürlich sind sie hierzulande nicht von der geltung der menschenrechte ausgeschlossen, sie schliessen sich aber teilweise selbst aus bzw sie schliessen angehörige aus, vor allem frauen und töchter
wo dem so ist, ist das nicht akzeptabel und wird afaik auch nicht akzeptiert. hiesiges recht ist gültig für alle, unabhängig vom kulturellen hintergrund
Zitat:sie geniessen auch, wie ich finde, teilweise privilegien:
zb wird annerkannt das arbeitslose muslime zumutbare arbeit ablehnen können(ohne sanktionen) wenn sie dort mit schweinefleisch in kontakt kommen könnten.
das nachholen von 2. oder 3. frauen aus heimatländern(dazu die aufnahme in die krankenkasse des gatten) könnte man auch als privileg ansehen.
mildernde umstände vor gericht bei "ehren"-morden
wieviele fälle betrifft das bzw. ist es wirklich ein vordringliches problem?
Zitat:mitspracherecht kann doch jeder beanspruchen.
und warum sollen ex-muslime nicht mitreden wenn es um den islam geht?
ex-rechtsradikale sprechen doch auch über rechtextremismus.
jeder darf zu allem sprechen. aber es käme mir schon seltsam vor, wenn z.b. ein verband von ex-christen zu einer gesprächsrunde über die angelegenheiten christlicher kirchen eingeladen würden
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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