07-04-2010, 16:02
(07-04-2010, 15:52)Jakow schrieb:(07-04-2010, 14:24)petronius schrieb: ich hätte ja eigentlich angenommen, daß es zur anzeige kommt, und nicht - wie in der rkk - eine art "privatrecht" praktiziert wirdAnzeige auf welcher Basis und in welchen Fällen? Nur weil "etwas bekannt" wird?
na selbstverständlich!
worauf soll denn eine anzeige sonst basieren, als daß bekannt wird, daß etwas geschehen ist? indem z.b. schüler berichten, mißbraucht worden zu sein - oder eben jemand etwas in der art beobachtet oder gehört hat
(07-04-2010, 15:52)Jakow schrieb: Nein, hier müsste man hier wie dort genauer differenzieren, was aber gerade in dem meisten Fällen in den Medien momentan nicht geschieht.
zu dir als lehrer sagt ein schüler: "der religionslehrer möchte, daß ich sein zipfelchen anfasse" - was machst du dann, was sagst du ihm?
"da muß ich aber erst differenzieren" - oder wie?
wir reden übrigens nicht von den medien, sondern davon, daß nach deinen angaben "es aber umgekehrt so ist, dass es auch hier zu Versetzungen oder sonstigen Massnahmen kommt, welche das Schulrecht vorsieht"
meine frage war, welche maßnahmen das schulrecht denn da vorsieht
bitte antworte darauf und lenke nicht vom thema ab
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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