17-04-2010, 11:32
(17-04-2010, 09:27)YA-N schrieb: Aber die Kirche allein (!) war zuständig für das Personal und für die Grundtendenzen der dort geleisteten sozialen Arbeit.Also: Es wäre für den Staat oder die Kommunen ein Leichtes, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu ändern. Könnte man also per Beschluss sofort.
Das heisst, die Kirche bestimmt "alles", und der Staat zahlt "fast alles". Und stets und ständig wird hervorgehoben, dass die Kirche ja so wichtig für die Soziale Arbeit sei, und dass die gesamte soziale Versorgung zusammenbrechen würde, wenn es sie nicht gäbe. Das nennt sich dann "Subsidiaritätsprinzip"...
Natürlich hätte dies mehrere gravierende Folgen: Die kirchlichen Mitarbeiter würden arbeitslos; es müssten neue Trägerschaften eingerichtet, organisiert und alimentiert werden. Es kann mir keiner erzählen, dass damit das Lohn- und Arbeitsklima-Paradies ausbrechen würde. Dass man Kinder nicht mit den barbarischen Methoden des vorigen Jahrhunderts erziehen darf, ist in den Einrichtungen längst Allgemeingut. (Kriminelle) Abweichungen sind schlimm, aber nicht auf kirchliche Träger beschränkt.
Das so genannte "Subsidiaritätsprinzip" sagt ja nur, dass die Dinge, die lokal, privat oder auf gemeindlicher Ebene geregelt werden können nicht vom Staat zu regeln sind. Es sei denn, es besteht ein übergeordnetes Interesse (z. B. Medizinische Grundbetreuung, Sanitäre und andere hygienische Vorkehrungen, Einschränkung weltanschaulicher Hürden, allgemeine Grundversorgung u. Ähnliches)
Also ist es in diesem Bereich so, dass es eine Reihe von Trägern und Ebenen gibt, die Zuschüsse brauchen, um den staatlich geregelten Ansprüchen zu genügen. Jedenfalls kenne ich soziale Einrichtungen hier nur so, dass kaum weltanschauliche Hürden aufgezogen werden. Mag sein, dass mir deutschlandweit dazu der Überblick fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard